fullscreen: Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

FREMDENBLÄTTER UND REISEBÜROS 
II. Ausschliefsliche Mittel der Fremden- 
verkehrsreklame. 
Zur dieser Gruppe gehören x. die ausschließlich der 
Propaganda einzelner Kur- und Erholungsorte dienenden 
Zeitungen, d. s. die sogenannten Fremdenblätter; 2. Aus- 
kunfts-, Reise- und Propagandabüros; 3. Fremdenverkehrs- 
(Kur-) Kommissionen und solche Verbände. 
Die ältesten Fremdenblätter finden wir in der Schweiz. 
So stammt die Fremdenzeitung des Bades Ragaz aus dem 
Jahre 1863, die der Orte am Vierwaldstädter See aus dem 
Jahre 1869, die des Kantons Graubünden aus dem Jahre 
1873 usw. Heute haben bereits alle großen Kurorte, Sommer- 
frischen und Sportgebiete offizielle und periodisch erschei- 
nende Publikationen. Das Fremdenblatt ist zu einer einge- 
lebten und allgemein üblichen Erscheinung geworden, 
Zur Information des Reisepublikums wurden ferner be- 
sondere Auskunfts- und Reisebüros errichtet. Ihnen obliegt 
auch die Durchführung ‚der auswärtigen Propaganda. Die 
offizielle Verkehrskommission in Zürich eröffnete im Jahre 
:886 ihr offizielles Verkehrsbüro; dasselbe wurde bereits im 
ersten Jahre seiner Tätigkeit, wie der Tätigkeitsbericht besagt, 
von 400 Fremden in Anspruch genommen. Die Parteien infor- 
mierten sich dort über die Sehenswürdigkeiten der Stadt und 
ihrer Umgebung, ließen sich Kostenberechnungen für Reisekom- 
binationen machen und fanden auch durch das dort aufgelegte 
Desiderien- und Beschwerdebuch die Möglichkeit, Be- 
schwerden vorzubringen und die Abstellung allfälliger Übel- 
stände zu beantragen. 
Während die Propagandatätigkeit der Auskunftsbüros 
im Außendienste liegt, so obliegt den Verkehrs- und Kur- 
kommissionen die Organisation des lokalen Dienstes. Diese 
veranlassen den Ausbau von Wegen und Gartenanlagen, sie 
veranstalten Konzerte, Feste und Unterhaltungen aller 
Art, sie stellen Ausflüge, Extrazüge und Gesellschaften für 
Gesellschaftsautos zusammen, errichten Evidenzstellen für 
freie Hotelzimmer, sie organisieren den Sportbetrieb durch 
Anlage von Tennis- und Golfplätzen usw., ihnen obliegt auch
	        
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