Full text: Leistung und Wert

Entweder stellen die beiden Kennworte auch hier die Verbin- 
dung zwischen den Konten her: Fremdperson N. N. soll an (Firma 
für) ‚Waren, Hat von (Firma für) Wechsel, dann muß es ebenfalls 
„An“ und „Von“ heißen, oder es soll nur der Gegenstand der Lei- 
stung eingeführt werden, dann wäre auf beiden Seiten „Für‘ richtig 
oder es können auf dem Fremdkonto diese Kennzeichnungen über- 
haupt fortgelassen werden, da die Worte Soll und Haben am Kopfe 
ausreichend sind. 
Soll Fremdperson Haben 
| Waren M. 400.— | Wechsel M. 400) 
Es mag noch erwähnt werden, daß manche Autoren schon in 
der Grundbuchung das „per“, das nach ihnen den „Debitor“ bezeich- 
net, gebrauchen: 
Per Warenkonto 
An Fremdperson N. N. 
für Waren It. Eingangsfakturenbuch Fol. ...... M. 325.— 
Es können mehrere Leistungen zu einem Grundbuchposten 
vereinigt werden, wenn verschiedene Fremdpersonen den gleichen 
Gegenstand leisten. Es wird dann dem Eigenkonto nur eine Summe 
zugeführt. 
Beispiel: Die Fremdpersonen A, B, C senden Bar. Das Wort 
„Verschiedene“ faßt sie als Leistungsgeber zusammen: sodann wer- 
den sie einzeln genannt: 
Verschiedene Haben 
oder Kassa an Verschiedene 
Kassakonto Soll 
Bar von 
A M. 300. — 
B 127.40 
T 11 68350 1110.90 
Oder es werden mehrere Leistungsgegenstände bei einer 
Fremdperson vereinigt: 
Gebrüder Panzer, Krefeld Haben 
oder Verschiedene an Gebr. Panzer 
Verschiedene Soll 
Wechselkonto 
Ihr Akzept pr. 403.— SA 
Skontokonto 
2%, Abzug von 400.— Ar — 
Anlaß zu derartigen Zusammenfassungen geben besonders die 
Übertragungsbuchungen auf Ertrags- und Bilanzkonto beim Bücher- 
abschluß. . | " 
Was die Kontrollbeziehungen zwischen Grundbuch und Eigen- 
rechnung und zwischen Eigenrechnung und Fremdrechnung anbe- 
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