Entweder stellen die beiden Kennworte auch hier die Verbin-
dung zwischen den Konten her: Fremdperson N. N. soll an (Firma
für) ‚Waren, Hat von (Firma für) Wechsel, dann muß es ebenfalls
„An“ und „Von“ heißen, oder es soll nur der Gegenstand der Lei-
stung eingeführt werden, dann wäre auf beiden Seiten „Für‘ richtig
oder es können auf dem Fremdkonto diese Kennzeichnungen über-
haupt fortgelassen werden, da die Worte Soll und Haben am Kopfe
ausreichend sind.
Soll Fremdperson Haben
| Waren M. 400.— | Wechsel M. 400)
Es mag noch erwähnt werden, daß manche Autoren schon in
der Grundbuchung das „per“, das nach ihnen den „Debitor“ bezeich-
net, gebrauchen:
Per Warenkonto
An Fremdperson N. N.
für Waren It. Eingangsfakturenbuch Fol. ...... M. 325.—
Es können mehrere Leistungen zu einem Grundbuchposten
vereinigt werden, wenn verschiedene Fremdpersonen den gleichen
Gegenstand leisten. Es wird dann dem Eigenkonto nur eine Summe
zugeführt.
Beispiel: Die Fremdpersonen A, B, C senden Bar. Das Wort
„Verschiedene“ faßt sie als Leistungsgeber zusammen: sodann wer-
den sie einzeln genannt:
Verschiedene Haben
oder Kassa an Verschiedene
Kassakonto Soll
Bar von
A M. 300. —
B 127.40
T 11 68350 1110.90
Oder es werden mehrere Leistungsgegenstände bei einer
Fremdperson vereinigt:
Gebrüder Panzer, Krefeld Haben
oder Verschiedene an Gebr. Panzer
Verschiedene Soll
Wechselkonto
Ihr Akzept pr. 403.— SA
Skontokonto
2%, Abzug von 400.— Ar —
Anlaß zu derartigen Zusammenfassungen geben besonders die
Übertragungsbuchungen auf Ertrags- und Bilanzkonto beim Bücher-
abschluß. . | "
Was die Kontrollbeziehungen zwischen Grundbuch und Eigen-
rechnung und zwischen Eigenrechnung und Fremdrechnung anbe-
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