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Restwert des vorigen Abschlusses vorzunehmen statt vom Anschaf-
fungswert. Dadurch werden die „Abschreibungen“, sich über lange
Zeiten hinstreckend, immer kleiner gleich dem Wüstenifluß, der sich
im Sande verliert, und es wird an dem Arbeitsmittel um so weniger
abgeschrieben, je klapperiger es wird. Diese Methode ist als sinn-
los durchaus zu verwerfen. Zu verwerfen ist aber auch die andere,
die Arbeitsmittel willkürlich auf ganz geringe Beträge herunterzu-
Schreiben oder die „Abschreibung“ nach dem Ertrag des Jahres zu
bemessen. In beiden Fällen werden die Beziehungen der Wer-
bungswerte zum Verwertungsgeschäft außer acht gelassen.
Die laufende Instandhaltung der Arbeitsmittel geht zu Lasten
des Jahres, also auf Konto der Werk- oder Betriebsarbeit. Der Be-
griff ist nicht zu eng zu ziehen und auch auf kleinere Ausbesserungen
auszudehnen. Instandsetzungen größeren Umfanges und Ande-
rungen sind dem Konto der Arbeitsmittel zu belasten. Sie erhöhen
den Anschaffungspreis. Die Frage, ob die Instandsetzung oder Um-
änderung auch den Veräußerungswert erhöht, ist nicht so sehr von
Belang, als die, ob die Gesamtbenutzungszeit des Arbeitsmittels für
das Unternehmen verlängert wird, weil dadurch die Wertabgabe
berührt wird. Mußte die Maschine, die 3000 Mark kostete, nach
siebenjähriger Benutzung, nach der sie noch mit ”)® von 3000 Mark
= 1250 Mark zu Buche stand, einer Instandsetzung unterzogen wer-
den, die 900 Mark kostete, so stellt sich ihr Werbungswert jetzt auf
2150 Mark, und wenn ihr Arbeitswert zeitlich dadurch nicht ver-
mehrt wurde, so muß sie in jedem der übrigen 5 Jahre jetzt 430 Mark
abgeben, statt wie früher 250 Mark. Der Unterschied von 180 Mark
trifft die 900 Mark Instandsetzung, die in 5 Jahren getilgt sein müs-
sen. Bewirkte aber die Instandsetzung, daß die Maschine, statt noch
5 Jahre, nun noch 10 Jahre Arbeit leisten kann, so ist die jährliche
Wertabgabe nur auf 215 Mark zu bemessen. Mußte das Fabrik-
gebäude nach vierzigjähriger Benutzung, nach der es noch mit
50,000 Mark, der Hälfte des Anschaffungspreises zu Buch steht, eine
neue Bedachung erhalten, die 6000 Mark kostete, aber die Benut-
zungsdauer des Hauses nicht erhöhte, so erstreckt sich die Wertab-
gabe der weiteren 40 Jahre auf 56,000 Mark und beträgt jährlich
1400 Mark statt, wie bisher, 1250 Mark. Wenn aber das Gebäude
nach vierzigjähriger Benutzung einem gründlichen, 25,000 Mark
kostenden Umbau unterzogen wurde, durch den die fernere Benut-
zungsdauer, die Arbeitsleistung des Hauses in unserem Sinne, von
40 auf 60 Jahre erhöht wurde, so sind nunmehr 75,000 Mark auf 60
Jahre zu verteilen; die jährliche Wertabgabe bleibt auf ihrer bis-
herigen Höhe, es ändert sich nur der Prozentsatz, der vorher 14%
betrug, jetzt aber, nachdem sich der Werbungswert des Hauses
ım Ganzen auf 125,000 Mark stellt, 1% beträgt.
Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitsmittel auf Grund
ihrer Lebensdauer und auf Grund von Instandsetzungen ist nötig,
um den Kapitalwert auf der richtigen Höhe zu erhalten. Werden
Instandsetzungen, die den Gesamtzeitwert nicht erhöhen, dem Ar-
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