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Dieses Verfahren eignet sich für Fälle, wo der Zweigbetrieb
eine Verkaufsniederlage oder ein vom Großverkauf abgezweigter
Kleinverkauf ist. Die Aufwandskosten, kaufmännische Arbeit wer-
den vom Haupthause bestritten und dem Eigenkonto „Zweigbetrieb“
belastet. In den Fällen 2 und 3 braucht der Zweigbetrieb keine Eigen-
rechnung zu führen.
Große Unternehmungen mit vielen Niederlassungen werden die
Geschäfte aller Betriebe und die Ergebnisse derselben in einer zen-
tralen Buchhaltung zusammenfassen.
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