die Vormundschaft den Kindern nicht den erforderlichen Schutz ge
währt hat." Es befanden sich 1902 unter den 6196 der Fürsorge
erziehung unterstellten Kindern 1885 bevormundete Kinder und
196 in Pflegschaft stehende Kinder.
Die Anklagen gegen das Institut der Pflichtbormundschaft sind
sehr alten Datums. In seiner trefflichen Studie über die Berliner
Prostitution weist Dr. S. Huppe darauf hin, daß sich von Jahr zu
Jahr die Fälle mehren, „welche eine Reform des „Pflichtvormund
schaftswesens" als dringend notwendig. erscheinen lassen. So lange
dieses Institut in bisheriger Weise fortbesteht, wird für die sittliche
Erziehung der weiblichen Waisen nichts oder nur negative Resultate
erreicht. Gewöhnlich werden zu Vormündern über mittellose Per
sonen Männer des niederen Bürgerstandes ernannt und verpflichtet,
wie Schneider, Schuhmacher, Drehorgelspieler, die schon für sich und
ihre eigene Familie Sorge in Fülle haben. Für die Vormünder ist
diese Pflicht eine Last oder eine Strafe, für die Bevormundeten ist
sie schädlich. Von den Frauenzimmern, welche im Jahre 1861 der
Kontroliertenliste zutraten, haben über 70 Proz. unter Pflicht
vormundschaft gestanden. Es scheint wirklich, als trüge diese In
stitution nt lucus a non lucendo ihren Namen, weil man bei ihr
seine Pflichten nicht erfüllt."
Bezeichnenderweise ging eine kräftige Reaktion gegen die heutige
Form der Pflichtvormundschaft gerade von dem Institut aus, das
die Verheerungen, die die Vormundschaft unter den jungen Mädchen
der Großstadt anrichtet, förmlich mit Händen greifen kann: von
der Sittenpolizei Berlins.
Im Jahre 1852 wiesen zwei Vorsteher der Berliner Kommission
für Sittenpolizei in einer dem Polizeipräsidium unterbreiteten
Denkschrift auf die schweren, dem heutigen Vormundschaftswesen
anhaftenden Schäden hin. Diese Denkschrift begann mit dem
charakteristischen Satze: „Zu den Einflüssen, welche bei den heran
wachsenden Frauenspersonen die Prostitution und bei den heran
wachsenden Männern die Liederlichkeit erzeugen und unterhalten,
gehört besonders die Mangelhaftigkeit unserer vormundschaftlichen
Einrichtungen ... Es ist dies keine vorgefaßte Meinung, sondern
findet sich durch die traurige Wahrheit bestätigt, die sich aus den
Listen der Verbrechen sowohl als aus den von der Kommission für
Sittenpolizei über die der Prostitution verfallenen Frauenzimmer
gesammelten Notizen ergibt. In jenen Listen hat das ungewöhnlich
große Verhältnis solcher Subjekte, die, frühzeitig verwaist, unter
sogenannter Pflichtvormundschaft aufgewachsen, längst schon die Auf
merksamkeit erregt. Ganz dasselbe gilt von den der Prostitution
anheim gefallenen Frauenspersonen; die Kommission darf nach den
bisher gewonnenen Erfahrungen über die Hälfte dieser Frauens
personen als solche bezeichnen, welche, frühzeitig verwaist, unter
Vormundschaft heranreiften." Aus dem ganzen Berge von sozialem
Elend, das sich unter den Händen einer sittenpolizeilichen Behörde