§ 51. 52. Arbeit.
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Arbeit.
S5L
Arbeit ohne welche nichts beschafft werben kann, ist
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des wirthschaftlichen Erfolges halber geschehende Bemühung./
Als Arbeit erscheint eine menschliche Thätigkeit also nur dann,
wenn sic mit Anstrengung verbunden ist und einen außerhalb
ihrer selbst liegenden nützlichen Zweck verfolgt, einen autzeren
Erfolg bezweckt, während Mühe machende Thätigkeit bn-weilei,
schon beim bloßen Genießen stattfindet wib wirkliche Anstrengung
vielen Erholungen anhaftet.
S52.
Die wirthschaftlichen Arbeiten zerfallen in ebensoviel
Aauptarbciténrteu, aíS Grwerb^me# &u miter
scheiden sind, und erfordern theils vorwiegend
theils hauptsächlich geistige Anstrengung.
Dieselben beztvecken entweder Occupation freiwilliger -bàtnr-
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«rbeit geschehenden 'Jìamtbenuļuuig (mb.
3cbc »beit erheischt geistige und ko,Mich- «-muh,mg
zugleich, weil erstere der letzteren stets vornnSgehen ! „nd
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teil in Anspruch genommen wird. Beide werden ,e noch Arde,tr.
or, in „ngleichein gegenseitigen Motze gebrancht und sind belderseits