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sondert wird, in der einfacheren Buchung der fast ausnahmslos als
Barposten auftretenden Aufwandsposten, in ihrer besonderen Erfassung,
wodurch sie zugleich für die Eigenrechnung gesammelt
werden.
Die Trennung der Hauptgeschäfte von den Aufwandsgeschäften
kann auf die Methoden I, II und II übertragen werden. Bei I fallen
die Aufwandsposten aus dem Handels- wie aus dem Zahlungsbuch
aus, bei II aus dem Buch der Lieferer, bei III aus dem Werbungshandelsbuch
und aus dem Werbungszahlungsbuch.
Das Aufwandsbuch kann auch lediglich als Hilfsbuch dienen,
womit es seine Bedeutung als selbständiges Grundbuch verliert, indem
es in regelmäßigen Zeitabständen, am besten monatlich, die Gesamtsumme
dem Grundbuch übergibt, vermittelst der Buchung:
Aufwand an Kassa Dezember 19.. laut Aufwandsbuch Folio...
M..... Bei Anwendung der Trennungsmethoden I, II oder III findet
der Übertrag in die eben genannten Grundbücher statt, bei I und III
unter Trennung in Zweckleistung und Entgeltleistung.
V. Die Trennung IV nimmt nur diejenigen Barposten in einem
besonderen Grundbuch auf, die Aufwandsgeschäfte betreffen. Andere
Barposten, Kauf und Verkauf von Haupthandelswerten einschließlich
Werk- und Betriebsarbeit gegen Bar und die Umwandlung
von Zahlungswerten überläßt sie dem allgemeinen Grundbuch.
Man kann nun weitergehen und alle Barposten abtrennen, womit
ein Grundbuch der Geschäfte auf Rechnung, der Kreditgeschäfte
(Kreditbuch) und der Bargeschäfte (Barbuch) entsteht.
Maßgebend ist: Was in die Fremdrechnung kommen soll, wird in das
Buch der Kreditgeschäfte, was nicht, in das Buch der Bargeschäfte
eingetragen. Das Letztere ist also kein Zahlungsgrundbuch im Sinne
von I und IT, denn Zahlungen aus Kreditgeschäften müssen bei V ins
Kreditbuch eingetragen werden. Ferner schließt das” Zahlungsbuch
der Methode Lund III auch den Zahlungswert Wechsel ein, während
hier Wechsel nur dann in das Barbuch kommen, wenn es sich um
deren Einzug gegen Bar handelt.
Da der Unterschied zwischen Kreditgeschäft und Bargeschäft
buchhalterisch durch die Eintragung in das eine oder andere Grundbuch
bestimmt wird, so kann man auch Barhauptgeschäfte, z. B.
Kauf von Waren gegen Bar, ins Kreditbuch aufnehmen. Das wird
namentlich geschehen, wenn ein Geschäftsfreund sowohl Kreditwie
Bargeschäfte macht, in welchem Falle man zweckmäßig auch
die letzteren über sein Konto laufen 1äßt. Oder man läßt überhaupt
größere Bargeschäfte in Haupthandelswerten mit Personen, bei
denen weitere Geschäfte zu erwarten sind, durch die Fremdrechnung,
also zunächst durch das Kreditgrundbuch gehen, um später
auf dem Konto nachsehen zu können.