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Kredithandelsbuch und Barhandelsbuch sind Grundlagen der
Eigenrechnung — Konten der Handelswerte; Kreditzahlungsbuch
und Barzahlungsbuch sind Grundlagen der Eigenrechnung — Kon-
ten der Zahlungswerte. Die beiden Handelsbücher kontrollieren die
Unternehmerleistung (vgl. Methode I).
Der Notwendigkeit, die Barposten, die nicht den Umtausch von
Zahlungswerten zum Gegenstand haben, in den beiden Barbüchern
zu trennen, entgeht man durch die Vereinigung von Barhandelsbuch
und Barzahlungsbuch zum Barbuch. Die Buchungen erfolgen in der
Weise, wie beim Barbuch zu V. Um ihm jedoch die Bedeutung für
die Abstimmung der Grundbücher zu wahren, sind die Zahlungs-
werteumtauschposten in beide Spalten auszuwerfen.
Barbüiüch.
Ss H
Handelswerte an Kassa M. 4.500
Kassa an Handelswerte M. 6.000
Aufwand an Kassa 5 000
Zinsen an Kassa 100
Kassa an Wechsel 2.000 2 000
5 Ss 10.000. 10.000
M. 18.000 | M. 21.600
Abschluß.
Handelswerte Ss H Zahlungswerte Ss H
Kredithandels- Kreditzahlungs- -
buch M. 42.150 M. 60.000 buch M. 101.500 M.110.000
Barbuch 18.000 21.600 Barbuch 21.600 18.000
Bilanzaus- Bilanz 30.000
sonderung 30.000 ; 15.000
; 12 000
; 13.150
1 6.500 '
; 30.000
Unternehmerleistung | 8.550 1 8,5500 nn
M. 90.150 | M. 90.150 M. 183 150 | M. 183.150
VII. Methode VII entsteht aus der Verbindung von II (Wer-
bungs- und Verwertungsgeschäfte) mit V (Kredit- und Bargeschäfte).
Es ergeben sich fünf Grundbücher: Das Kreditwerbungs-(Kaufs-)
und das Kreditverwertungs-(Verkaufs-)buch, das Barwerbungs-
(Barkaufs-) und das Barverwertungs-(Barverkaufs-)buch, wozu
fünftens das Buch der Geldkonten kommt, das den Kreditverkehr
mit der Bank aufnimmt. Die beiden Barbücher bedürfen nur einer
Spalte, nämlich das Barwerbungsbuch einer Habenspalte, das Bar-
verwertungsbuch einer Sollspalte. Damit ergibt sich die Möglich-
keit, die beiden Barbücher zu einem einzigen mit zwei Spalten zu
vereinigen. Bezüglich der Kontrolle der Unternehmerleistung gilt
das bei II Gesagte. Sie wird erreicht, indem man V mit II verbindet.
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