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nehmen. Da jeder Posten auf dem Konto nur den Raum einer Zeile
einnehmen soll, so darf auch die Grundbuchung keinen größeren
Raum beanspruchen, sie stützt sich daher auf die der Buchungsfolge
entsprechend einzuheftenden Rechnungsbelege oder auf andere Vor-
buchungen. Die mit der Grundbuchung zusammenfallende Konto-
buchung kann sich nur auf ein Konto und zwar aus das Fremdkonto
erstrecken. Es bestehen aber auch — 'andersfarbige — Karten für
die Eigenkonten, die gleichfalls mittels Durchschlags ihren Inhalt er-
halten, also eine besondere Grundbuchung erfordern, die entweder
einzeln oder, falls im Grundbuch entsprechende Sammelspalten vor-
gesehen sind, monatlich stattfindet. Gleichzeitig mit der Grund-
buchung ist die Kontobuchung fertig; das Durchschreiben schließt
Übertragungsfehler aus.
(Schematisches Beispiel siehe nächste Seite.)
Es lerweist sich als zweckmäßig, solchen Eigenkonten, ‘die
wegen der Häufigkeit der auf sie zu buchenden Posten viele Karten
erfordern würden, aus der rechts durchgeschriebenen Seite heraus-
zunehmen und ihnen links je eine besondere Sammelspalte anzu-
weisen, deren Monatsendsummen erst auf die Karte durch-
geschrieben: werden. Dies empfiehlt sich namentlich bei den Zah-
lungswerten. Führt man den Anfangs- und Endbestand mit, so müs-
sen dieselben beim Durchschreiben außer Betracht bleiben. Nach
Cutdünken kann man auch die Post- und Bankkonten in gleicher
Weise als Zahlungswerte behandeln. In dem folgenden Beispiel ge-
schieht dies bei der Post:
(Beispiel siehe Seite 94.)
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