Full text: Das Ich und der Staat

II. Das Jch in staatlicher Erziehung ' 
In jedem Kulturvolk lebt das Bewußtsein, nicht nur Pflichten 
gegen die eigene Volkspersönlichkeit, sondern durch die eigene Volks- 
persönlichkeit auch gegen die Menschheit zu haben. Die Gesittung 
jedes Volkes drängt zur Auseinandersetzung mit Fragen, deren 
Lösung von der Sonderart des staatlichen Gemeinschaftslebens 
unabhängig ist. Es sind die Fragen des Woher und Wohin. Von 
wannen kommen wir und wohin fahren wir? Die Fragen nach dem 
Sinn des Lebens, nach dem Zusammenhang allen Seins. Die 
Fragen nach dem Verhältnis des Daseins in endlicher Zeit zur zeit- 
losen Ewigkeit. Was bin Ich, im Verhältnis zum Nicht-JIch? Was 
ist die Welt, die Summe alles Seins? Diese Fragen, deren Be- 
antwortung oder Abgrenzung dem Ich seine besondere Anschauung 
von der Welt gibt, lassen den Menschengeist nimmer ruhen, unab- 
hängig davon, welcher Staatsgemeinschaft er als dienendes Glied 
eingefügt ist. 
Selbstverständlich ist die Art, sich zu diesen Fragen der Welt- 
anschauung zu stellen, mitbestimmt durch die Zugehörigkeit des Ichs 
zu seiner besonderen Staatsgemeinschaft. Der Franzose beantwortet 
die Fragen anders als der Engländer, der Engländer anders als 
der Deutsche, der Deutsche anders als der Russe. Daß jedoch die 
Fragen überhaupt gestellt werden, ist das Kennzeichen eines Dranges 
über die Grenzen des Volkstums hinaus, ins Gebiet des reinen 
Mensschentums. Die Bildung des Ichs zum tauglichen Mitglied 
der eigenen Staatsgemeinsschaft wird gekrönt erst durch ein ge- 
schichtliches Wissen um die Art, wie das eigene Volkstum um die 
Fragen der Weltanschauung gerungen hat, und wie das Ringen 
fremden Volkstums um die gleichen Fragen darauf eingewirkt hat. 
Auch hier ist es das Hellenentum, das für alle abendländischen 
Völker geistige Vorarbeit geleistet hat, die bis auf den heutigen Tag 
nachwirkt. Ein geistiges Band zieht sich von der Philosophie der 
Griechen durch die Jahrhunderte bis in die Gegenwart, und hält 
die Völker, die der Widerstreit ihrer staatlichen Lebensbedingungen 
oft tödlich miteinander verfeindet, unlösbar gebunden zur Gemein- 
schaft der Kulturmenschheit. Eines besonderen „Völkerbundes“ be- 
darf es da wahrlich nicht, der treibt höchstens auseinander, was das 
Ringen um letzte und höchste Ziele reinen Menschentums ganz von 
selbst zusammenbindet. 
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