II. Das Jch in staatlicher Erziehung '
In jedem Kulturvolk lebt das Bewußtsein, nicht nur Pflichten
gegen die eigene Volkspersönlichkeit, sondern durch die eigene Volks-
persönlichkeit auch gegen die Menschheit zu haben. Die Gesittung
jedes Volkes drängt zur Auseinandersetzung mit Fragen, deren
Lösung von der Sonderart des staatlichen Gemeinschaftslebens
unabhängig ist. Es sind die Fragen des Woher und Wohin. Von
wannen kommen wir und wohin fahren wir? Die Fragen nach dem
Sinn des Lebens, nach dem Zusammenhang allen Seins. Die
Fragen nach dem Verhältnis des Daseins in endlicher Zeit zur zeit-
losen Ewigkeit. Was bin Ich, im Verhältnis zum Nicht-JIch? Was
ist die Welt, die Summe alles Seins? Diese Fragen, deren Be-
antwortung oder Abgrenzung dem Ich seine besondere Anschauung
von der Welt gibt, lassen den Menschengeist nimmer ruhen, unab-
hängig davon, welcher Staatsgemeinschaft er als dienendes Glied
eingefügt ist.
Selbstverständlich ist die Art, sich zu diesen Fragen der Welt-
anschauung zu stellen, mitbestimmt durch die Zugehörigkeit des Ichs
zu seiner besonderen Staatsgemeinschaft. Der Franzose beantwortet
die Fragen anders als der Engländer, der Engländer anders als
der Deutsche, der Deutsche anders als der Russe. Daß jedoch die
Fragen überhaupt gestellt werden, ist das Kennzeichen eines Dranges
über die Grenzen des Volkstums hinaus, ins Gebiet des reinen
Mensschentums. Die Bildung des Ichs zum tauglichen Mitglied
der eigenen Staatsgemeinsschaft wird gekrönt erst durch ein ge-
schichtliches Wissen um die Art, wie das eigene Volkstum um die
Fragen der Weltanschauung gerungen hat, und wie das Ringen
fremden Volkstums um die gleichen Fragen darauf eingewirkt hat.
Auch hier ist es das Hellenentum, das für alle abendländischen
Völker geistige Vorarbeit geleistet hat, die bis auf den heutigen Tag
nachwirkt. Ein geistiges Band zieht sich von der Philosophie der
Griechen durch die Jahrhunderte bis in die Gegenwart, und hält
die Völker, die der Widerstreit ihrer staatlichen Lebensbedingungen
oft tödlich miteinander verfeindet, unlösbar gebunden zur Gemein-
schaft der Kulturmenschheit. Eines besonderen „Völkerbundes“ be-
darf es da wahrlich nicht, der treibt höchstens auseinander, was das
Ringen um letzte und höchste Ziele reinen Menschentums ganz von
selbst zusammenbindet.
Z”