II. Das Jch in staatlicher Erziehung .
machen und diese kleinen Welten dann wichtiger zu nehmen, als das
große Ganze. Der Staat der Deutschen wird sich nicht durchsetzen,
wenn er nicht den Mut hat, dem werdenden deutschen Ich den Hang
zu diesem Erbübel schon auf der Schulbank auszutreiben, wenn also
das Deutsche Reich nicht den Mut hat, kraft seiner Hoheit über das
Eigenbrötlertum der Länder, die deutsche Reichsschule zu fordern,
die Schule, die eingestellt ist auf das klare und eindeutige Ziel:
deutsche Reichsbürger zu erziehen. Auseinander treibt die werdenden
Ichs schon wieder das Leben, aber es ist ein selbstmörderischer
Wahnsinn von seiten des Reiches, das den fürchterlichsten Kampf
um Sein oder Nicht-Sein knapp überstanden hat, dem Partikularis-
mus zu gestatten, mit dem Auseinandertreiben, wie in der „„guten
alten“’ Zeit, schon wieder auf der Schulbank anzufangen.
Der Bildungsgang, der hier, aus den Anforderungen des ein-
heitlichen Staatsbürgerzieles heraus, skizziert worden, taugt in seiner
Ganzheit natürlich nicht für jedes deutsche Ich. Es genügt schon,
daß das Höchstmaß von Bildung, das die staatliche Erziehung dem
Ich überhaupt geben kann, die Richtung bestimme für den gesamten
Schulbetrieb. Es ist auch gar nicht einzusehen, weshalb Volksschul-
unterricht und höherer Schulunterricht in ein und derselben Volks-
gemeinschaft nicht eingestellt sein sollten auf ein und dasselbe Ziel.
Wie weit die einzelnen Schularten das Ich dem einen Ziel entgegen-
führen sollen, wieviel von den unterschiedlichen Bildungsstoffen sie
in Arbeit nehmen können, ob die allgemeinen Schulen an bestimmte
Fächer, wie Fremdsprachen und Philosophie, überhaupt noch heran-
führen sollen oder ob diese ganz dem engeren Kreis der Auslesse-
schulen vorbehalten bleiben müssen - das sind Fragen der Aus-
führung, über die man nicht zu streiten braucht, so lange das ein-
heitliche Bildungsziel noch gar nicht anerkannt ist.
Die Weimarer Verfassung hat vor der Bismarckschen Verfassung
den großen Vorzug, daß sie die Notwendigkeit anerkannt hat, die
Verfügung über die eigene Zukunft, über das deutsche Ich, das auf
der Schulbank heranwächst, dem Reiche vorzubehalten. Das Reich
kann Ziel und Richtung für den Schulunterricht bestimmen. Das
Reich wird sich, als Voraussetzung für den Staat aller Deutschen,
nur behaupten und durchsetzen, wenn es sich getraut, die Zukunft
des Reiches für sich zu fordern, indem es allen Schulen die Ver-
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