Full text: Das Ich und der Staat

IV. Das Jch als Massenteilchen 
Macht zu gelangen, um „,,die Konjunktur ausnützen“’ zu können, so 
werden sie von notwendigen Organen des staatlichen Innenlebens 
rasch entarten zu Hilfsmitteln wirtschaftlicher Schiebertätigkeit. 
Die meiste Aussicht, in die Aufgaben der neuen Staatsordnung 
organisch hineinzuwachsen, wird die Partei haben, deren Massen- 
teilchen, entsprechend dem Aufbau des Volkskörpers, auf die ein- 
zelnen Wirtschafts- und Berufsschichten verteilt sind: nach oben zu 
weniger, nach unten zu immer mehr. Das ergibt eine breite, auch 
in schweren Stürmen tragfähige Unterlage für die Partei und bietet 
gesunde Bedingungen für den „Aufstieg der Begabten“"’, dem jede 
Partei um des Staatsganzen willen zu dienen hat. 
3. Die Beamtenschaft 
Wenn eine Staatsverfassung, so wie es die Bismarck’sche tat, 
die natürliche Entwicklung des Parteiwesens unter Druck hält, so 
fördert sie damit unwillkürlich die treibhausartige Entwicklung jenes 
andern Organs, das dem Staate, von seiner Seite her, für den 
Verkehr mit dem Massenteilchen Ich zu dienen hat: der Be- 
amtenschaft. 
Der alte Staat legte keinen zu großen Wert auf den Verkehr, 
den Zeitung und Partei mit ihm zu pflegen allzeit bereit waren. Er 
ließ diese Organe für Massendenken und Massenhandeln allenfalls 
gelten als notwendige Übel; sie auf dem Wege, den die Entwicklung 
der Zeit ihnen wies, auch noch zu fördern, lehnte er aber ganz ent- 
schieden ab. Und die Führerbegabungen, die durch den Parteibetrieb 
aus der Masse emporgehoben wurden, betrachtete er eher mit Miß- 
trauen und zog es vor, was er an derartigen Begabungen unbedingt 
brauchte, durch sein eigenstes Organ, die Beamtenschaft, heran- 
zuzüchten. 
Und da die Staatsgewalt in den Händen bestimmter Schichten 
war, die sich ablehnend oder geradezu feindlich gegen andere 
Schichten einstellten, so konnte es nicht ausbleiben, daß der Beamte 
sich immer mehr als Organ der Machthaber im Staat und 
immer weniger als Organ der Volksgemeinschaft im Staate 
fühlte. Je ausschließlicher aber die Machthaber sich des Organs der 
Beamtenschaft bedienten und je unbeholfener und ablehnender sie 
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