IV. Das Jch als Massenteilchen
haber oder Anwärter auf die Macht zu knüpfen, wird auf den Anspruch
auf Versorgung für das eigene Alter und für die Hinterbliebenen
verzichten müssen. Eben weil sie immer darauf gefaßt
sein müßte, mit den Machthabern aus dem Amt zu scheiden und
weil kein Staat die Versorgung dieser ständig wechselnden Beamtenschaft
tragen könnte.
Es gibt hier also nur ein Entweder~Oder. Der Charakter eines
Staatsbeamten ist unvereinbar mit dem Vorbehalt, als solcher nur
den Interessen einer bestimmten Partei oder Parteigruppe dienen zu
wollen. Andererseits ist es,. nach den Erfahrungen, die andere parlamentarisch
regierte Länder bereits hinter sich haben, auch nicht
erwünscht, den fest überlieferten Charakter des Staatsbeamtentums
aufzulösen dadurch, daß man den Anspruch auf Versorgung aufhöbe.
In der Richtung einer gesunden Entwicklung liegt eine Wandlung
nur in dem Sinne, daß der Beamte sich immer ausschließlicher
als Organ des Staates und immer weniger als Organ der zeitweiligen
Machthaber des Staates fühlen lerne.
Wozu das Massenteilchen Ich freilich auch das Seinige beizutragen
hat. Im Staate, dessen Volk sich selbst zu regieren hat,
ist es staatsbürgerliche Pflicht des Massenteilchens Ich, sich nichts
gefallen zu lassen. Für byzantienernde Unterwürfigkeit sollte kein
Raum. sein im parlamentarisch-demokratisschen Staate, und dem
überheblichen Gefühl der Gottähnlichkeit, das manche Organe des
neuen Staates noch nicht los zu werden vermögen, sollte von den
Massenorganen der Zeitung und der Partei rücksichtslos ein Dämpfer
aufgesetzt werden. Denn erst, wenn man sich allerseits der
neuen Staatsform angepaßt hat und dadurch ein Zustand leidlichen
inneren Gleichgewichts erreicht ist, wird der Staat, trotz seiner
Wehrlosigkeit, nach außen hin einigermaßen als gesichert gelten
können. Über einen Staat herzufallen, den das in ihm wohnende
Staatsvolk mit ganzer Seele will, scheut sich doch auch der militärisch
Überlegenez nur wenn der Landesfeind auf Spaltung im
Innern glaubt rechnen zu dürfen, hält er den Krieg für einen
militärischen Spaziergang, wie es Poincaré, Iswolsky und Grey
im Juli 1914 getan haben.
§2