Disputationen. Akademien 9
nannten Akademien. Weil diese Einrichtung vorzüglich
durch die Ratio studiorum der Gesellschaft Jesu ihre be-
sondere Ausbildung erhalten hat, muß diese Studienord-
nung als Hauptquelle für die Kenntnis derselben dienen.
1. Mit dem Namen academia bezeichnet man einen
wissenschaftlichen Verein der ausgezeichneteren Studierenden,
die zu bestimmten Zeiten unter Vorsitz eines Lehrers oder
seines Stellvertreters zu privaten wissenschaftlichen Übungen
sich versammeln.
2. Der Zweck dieser Vereine fällt fast ganz mit dem
unserer heutigen Seminare zusammen. Bernh. Duhr sagt
darüber mit vollem Recht: „Der Jüngling soll lernen, die
freien Augenblicke, die ihm nach der Schule, den Pflicht-
arbeiten und einer anständigen Erholung übrig bleiben,
gut und fruchtbar zu verwenden. Er soll in früher Jugend
Hinneigung zu den geistigen Gütern der Menschheit, zu
Tugend und Wissenschaft, fassen und sie betätigen, und
zwar aus sich selbst: Spontaneität, Aktivität, Energie sind
die drei Geheimnisse des geistigen Fortschrittes, handle es
sich um Tugend oder Wissenschaft oder Kunst. Zugleich
sind diese akademischen Schülervorträge eine gute Vor-
schule für künftige Lehrtätigkeit und wissenschaftliche Ver-
wertung des Gelernten; sie gewöhnen an die Behandlung
gelehrter Dinge und an die Genauigkeit im Forschen; denn
das Vorgetragene wird durchaus nicht gläubig hingenommen,
sondern es folgt eine Diskussion und Disputation, die ge-
rade den schwächeren Teilen der Abhandlung zusetzt“!).
3. Mitglieder der Akademie sollen nach den Bestim-
mungen der Studienordnung nicht alle Angehörigen einer
Klasse oder eines Kurses sein, sondern nur die besseren,
die durch Talent und Tugend sich auszeichnen; denn die
Akademie soll ein „coetus studiosorum ingenio et pietate
praestantium ex omnibus scholastieis delectus“ sein, wie
die Ratio studiorum von 1839 sich ausdrückt (Reg. Acad. 1).
‘) B. Duhr, Die Studienordnung der Gesellschaft Jesu 3, in:
Bibliothek der kath. Pädagogik 9, 129.