£ Die Beurteilung der Quellen
b) Weiterhin sind auch alle direkten Nachrich-
ten sorgfältig in Betracht zu ziehen, die vielleicht in
anderen Quellen über die Entstehung des fraglichen Textes
vorhanden sein können. Wo immer wir Zeugnisse von Zeit-
genossen oder wohlunterrichteten und wahrheitsliebenden
späteren Zeugen haben, die sich bei genauer Untersuchung
als glaubwürdig erweisen, werden wir sie als maßgebend
beachten müssen. Bieten uns solche Zeugnisse eine klare
Nachricht über Zeit und Ort der Abfassung oder über die
Person des Verfassers einer Schrift, so kann damit die Frage
nach der Entstehung des Werkes für den betreffenden Punkt
als entschieden betrachtet werden. Es wäre eine Anmaßung,
unbekümmert um derartige Zeugnisse einzig auf Grund der
inneren Kriterien den Ursprung eines Werkes bestimmen zu
wollen.
c) In anderen Fällen können uns Übersetzungen
und Erklärungen des Textes oder Zitate des Titels
und Anführung oder Nachahmung und Benutzung von Stellen
eines Werkes als Zeugnisse über Zeit und Verfasser desselben
dienen. Schon die einfache Tatsache der Benutzung ist ein
allgemeines Merkmal für die Zeitbestimmung, das in Kr-
mangelung genauerer Angaben wenigstens für die Feststel-
Jung des terminus ante quem dienlich ist. Ferner kann zB.
ein Schriftsteller in einem seiner Werke die fragliche Schrift
als seine Arbeit anführen oder auf dieselbe verweisen, oder
auch die Schrift als sein Werk ablehnen, oder es kann in
einem Werke eines anderen Schriftstellers ein Text als
Ausspruch eines Autors angeführt werden, der sich wört-
lich in jener Schrift findet. Auch solche mehr zufällige
Hinweise auf den Ursprung einer Schrift sind zu beachten.
Doch unterliegen dieselben wie alle übrigen Zeugnisse
einer genauen Prüfung auf ihre Zuverlässigkeit und Be-
weiskraft‘).
Die ersten Zweifel an der Echtheit eines Textes werden nicht
selten durch auffallende und verdächtige Umstände des Ursprunges oder
der Auffindung desselben angeregt. Bei berühmten Fälschungen aus
') Vgl. A. Boeckh, Enzyklopädie* 235 —40.
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