Textgestaltung ;
Stand setzen, etwaige Mißgriffe zu redressieren“ (ebd.).
Insbesondere darf der Sinn des Textes durch die Änderung
der Interpunktion in keiner Weise berührt werden. Doch
würde eine noch genauere, auch in materieller Hinsicht
völlig getreue Wiedergabe des realen Originals nur in sehr
seltenen Fällen dem Zwecke der Herstellung und Veröffent-
lichung des Textes entsprechen.
2. Schon hier macht sich aber gleich die Hauptregel
für jede Textgestaltung geltend. Der Maßstab für die Über-
einstimmung zwischen Textrezension und Originaltext inner-
halb der Grenzen der erreichbaren Möglichkeit muß dem
jedesmaligen Zweck der eigenen Arbeit entnommen werden.
Das Vorgehen der einzelnen Bearbeiter wird in erster Linie
sich darnach richten, ob für den Zweck ihrer Arbeit die
sprachliche oder die sachliche Seite eines Textes die größere
Bedeutung hat. Für den Philologen, der vorzüglich die
sprachlichen Eigentümlichkeiten in jeder Quelle zu beachten
hat, werden auch kleinere Differenzen der orthographischen
Schreibung Wert haben, über die der Historiker, Jurist
oder Theologe leichter hinweggehen kann. Bei den ver-
schiedenen Lesarten, die für den apparatus criticus notiert
werden müssen, werden diese letzteren sich für gewöhn-
lich mit solchen begnügen, die den Sinn irgendwie beein-
flussen, während der Philologe auch den verschiedenen
Wortformen und kleinsten sprachlichen Unterschieden in
den einzelnen Textzeugen volle Beachtung schenkt.
3. Außer dem Zweck wird speziell für die Heraus-
gabe von Texten namentlich bei historischen Quellenpubli-
kationen auch die Quellengatlung und die Zeitperiode, der
sie angehören, zu berücksichtigen sein, wie dies in den
Lehrbüchern der historischen Methode ausführlicher behan-
delt wird ').
4. Mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung
des besonderen Zweckes lassen sich daher feste Regeln und
Gesetze für alle Arbeiten kaum aufstellen. Doch dürften
') Vgl. E. Bernheim, Lehrbuch® 459—61.
990