Glaubwürdigkeit und Wahrheit des Textes 233
Urteile vor, die sich anerkennend darüber äußern, so wird
es uns in der Regel leichter sein, ein solches Werturteil
auf seine Berechtigung zu prüfen, als ohne solche Vorarbeit
zu einem eigenen Urteil zu gelangen. Das gleiche gilt überhaupt
von allen Hilfsmitteln, die wir bei unserer Arbeit
zu Rate ziehen. Ein begründetes Urteil von zuständiger
Seite wird uns bei der Wahl derselben sicherer vor Zeitverlust
und Irrwegen bewahren, als wenn wir uns bloß
auf die eigene Erfahrung verlassen wollten. Dabei soll uns
freilich nicht die Nachprüfung fremden Urteils erspart
bleiben. Die Arbeit dafür erfordert aber weit weniger
Zeit und Mühe, als wenn wir ganz allein auf uns selbst
angewiesen sind.
b) Zu den äußeren Kriterien gehört auch die Benutzung
und Verbreitung einer Quelle in weiten
Kreisen. Wenngleich in früheren Zeiten ebensogut wie
heutzutage mancherlei Umstände auf die größere oder geringere
Verbreitung einer Quelle Einfluß haben konnten,
so wird doch eine aufmerksanmıe Prüfung aller Verhältnisse
bald ergeben, ob die Verbreitung eine verdiente oder mehr
zufällige ist. Bei älteren Quellen wird man auch aus der
handschriftlichen Überlieferung einen Schluß auf den größeren
oder geringeren Kreis der Benutzung eines Textes
ziehen können.
c) Ein noch wichtigeres äußeres Kriterium ist uns durch
den Vergleich eines Zeugnisses mit anderen
Quellen an die Hand gegeben. Bei der gegenseitigen
Kontrolle der verschiedenen parallelen Angaben und Berichte
wird sich entweder durch Übereinstimmung eine
Bestätigung des Zeugnisses ergeben, oder durch den Widerspruch
eine erneute Prüfung als notwendig erweisen. Der
Widerspruch stellt sich dann nicht selten als nur scheinbar
heraus, indem zwei Aussagen über denselben Gegenstand
sich miteinander vereinen lassen, oder zwei unvereinbare
Berichte nicht denselben Gegenstand betreffen; in
anderen Fällen läßt sich bei einem wirklich vorhandenen
A