Die Zitate: Bedeutung und Berechtigung
Zweiundzwanzigstes Kapitel
Die Zitate
76. Bedeutung und Berechtigung des Zitates,
Eines der besten äußeren Kennzeichen, um den Dilettanten
auf irgendeinem Gebiete der Wissenschaft von dem metho-
disch geschulten Arbeiter zu unterscheiden, bietet wohl
die Zitationsweise. Wir heben kurz einige wichtigere Punkte
hervor.
1. Zitieren. bedeutet im allgemeinen, aus den Quellen
die Belege für eine Behauptung erbringen oder ein fremdes
Wort oder Urteil anführen, um es einer Prüfung zu unter-
ziehen oder zur Stütze der eigenen Anschauung zu verwen-
den. Gewöhnlich wird Zitat im letzteren Sinne aufgefaßt als
eine Berufung auf das Urteil eines anderen zur Bestätigung
der eigenen Ansicht. Es gehört also in diesem Sinne, wie
wir es vornehmlich hier betrachten, zu den Autoritätsbe-
weisen.
9, In dieser Bedeutung liegt auch seine Berechtigung
und deren Begrenzung. Durch die Autorität anderer die
eigenen Ansichten stützen wollen, ist ein berechtigtes Stre-
ben, sofern das fremde Urteil einen wirklichen Wert als
Autorität besitzt und mit unseren Anschauungen tatsäch-
lich übereinstimmt. Es verliert seine Berechtigung, wenn
die Bestätigung einer Meinung überhaupt unnötig und über-
flüssig ist, oder wenn es sich nicht um eine Autorität han-
delt, oder wenn deren Urteil nicht mit dem unseren über-
einstimmt.
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