Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

274 Die Zitate 
Zusatz „in Sexto“ oder „Clem.“ von der vorhergehenden: c. 1 Licet 
de const. (I 2) in Sexto (oder: in VI); c. 2 cum lite (II 5) Clem. oder: 
c. 2 Clem. (II 5). — V. Extravagantes: Die Texte werden durch den 
Zusatz: „Extrav. (oder Xvag.) Joann, XXIII“ oder „Extrav. (Xvag.) 
commun.“ unterschieden: Xvag. Joann. XXII cap. un. De sent. excomm, 
(tit. 13), oder: Xvag. comm. €. 1 (I 7). 
Für das Corpus iuris civilis gibt Franz Lauwrin im Anhang 
zu seiner „Introductio in Corpus juris canonici“ (Freiburg 1889) 235—77 
eine kurze Zusammenstellung der Zitationsweisen für die verschiedenen 
Teile, aus der wir die folgenden Angaben entnehmen: 1) Die vier 
Bücher der Institutionen Justinians zerfallen in Titel, die mit 
wenigen Ausnahmen in eine Einleitung und Paragraphen gegliedert 
sind; man beginnt das Zitat mit der Paragraphenzahl oder der Be- 
zeichnung „principium“ oder „pr.“ für die Einleitung, fügt dann das 
Sigel J oder Inst. mit oder ohne Bezeichnung der Titelüberschrift 
hinzu und läßt Buch- und Titelzahl folgen: zB. $ 1 J (oder Inst.) de 
patr. potest. I 9, oder: $1J19. — 92) Bei den 50 Büchern der 
Digesten oder Pandekten Justinians beginnt das Zitat mit der 
Zahl der anzuführenden lex vor dem Sigel „Dig.“ und schließt mit der 
Zahl des Buches und Titels, dem das Gesetz angehört. Eine Ausnahme 
bilden die Bücher 30. 31 und 32, die den einheitlichen Traktat „de 
Jegatis et fideicommissis“ enthalten; diese Bezeichnung wird nach „Dig.“ 
mit den Ziffern I oder II oder III für die drei Bücher hinzugefügt: 
zB. 1. 4 $ 2 Dig. I 5; 1. 5 pr. de leg. et fideicomm. II. — 3) Die 
zwölf Bücher des Codex Justinians werden ähnlich zitiert wie die 
Institutionen; nur tritt an die Stelle von J oder Inst. das Sigel GC 
(== Codex): zB. lex 1 GC ne s. bapt. iteretur I 6, oder: lex 1 C. I 6. 
— 4) Die Novellen werden heute nach ihrer Ordnungszahl nebst 
caput, praefatio oder epilogus, eventuell auch nach principium (pr.) 
und Paragraph zitiert, falls sie diese Unterabteilung aufweisen: zB. 
Nov. V praef.; Nov. V ce. 2 pr. $ 1. 
14. Wie für die wissenschaftliche Arbeit im allgemeinen 
so gilt namentlich für die Zitationsweise die Hauptregel, 
mit peinlichster Sorgfalt auf das Kleinste zu 
achten. Diese alles durchdringende Akribie darf als vor- 
zügliche Standestugend des zitierenden Schriftstellers be- 
zeichnet werden. 
79, Ordnung der Zitate. Wenn mehrere Zitate 
nacheinander angeführt werden, ist notwendig auf eine ge- 
wisse Ordnung zu achten. Aus den früheren Bemerkungen 
über die Sichtung des Stoffes (p. 241—4) läßt sich die
	        
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