274 Die Zitate
Zusatz „in Sexto“ oder „Clem.“ von der vorhergehenden: c. 1 Licet
de const. (I 2) in Sexto (oder: in VI); c. 2 cum lite (II 5) Clem. oder:
c. 2 Clem. (II 5). — V. Extravagantes: Die Texte werden durch den
Zusatz: „Extrav. (oder Xvag.) Joann, XXIII“ oder „Extrav. (Xvag.)
commun.“ unterschieden: Xvag. Joann. XXII cap. un. De sent. excomm,
(tit. 13), oder: Xvag. comm. €. 1 (I 7).
Für das Corpus iuris civilis gibt Franz Lauwrin im Anhang
zu seiner „Introductio in Corpus juris canonici“ (Freiburg 1889) 235—77
eine kurze Zusammenstellung der Zitationsweisen für die verschiedenen
Teile, aus der wir die folgenden Angaben entnehmen: 1) Die vier
Bücher der Institutionen Justinians zerfallen in Titel, die mit
wenigen Ausnahmen in eine Einleitung und Paragraphen gegliedert
sind; man beginnt das Zitat mit der Paragraphenzahl oder der Be-
zeichnung „principium“ oder „pr.“ für die Einleitung, fügt dann das
Sigel J oder Inst. mit oder ohne Bezeichnung der Titelüberschrift
hinzu und läßt Buch- und Titelzahl folgen: zB. $ 1 J (oder Inst.) de
patr. potest. I 9, oder: $1J19. — 92) Bei den 50 Büchern der
Digesten oder Pandekten Justinians beginnt das Zitat mit der
Zahl der anzuführenden lex vor dem Sigel „Dig.“ und schließt mit der
Zahl des Buches und Titels, dem das Gesetz angehört. Eine Ausnahme
bilden die Bücher 30. 31 und 32, die den einheitlichen Traktat „de
Jegatis et fideicommissis“ enthalten; diese Bezeichnung wird nach „Dig.“
mit den Ziffern I oder II oder III für die drei Bücher hinzugefügt:
zB. 1. 4 $ 2 Dig. I 5; 1. 5 pr. de leg. et fideicomm. II. — 3) Die
zwölf Bücher des Codex Justinians werden ähnlich zitiert wie die
Institutionen; nur tritt an die Stelle von J oder Inst. das Sigel GC
(== Codex): zB. lex 1 GC ne s. bapt. iteretur I 6, oder: lex 1 C. I 6.
— 4) Die Novellen werden heute nach ihrer Ordnungszahl nebst
caput, praefatio oder epilogus, eventuell auch nach principium (pr.)
und Paragraph zitiert, falls sie diese Unterabteilung aufweisen: zB.
Nov. V praef.; Nov. V ce. 2 pr. $ 1.
14. Wie für die wissenschaftliche Arbeit im allgemeinen
so gilt namentlich für die Zitationsweise die Hauptregel,
mit peinlichster Sorgfalt auf das Kleinste zu
achten. Diese alles durchdringende Akribie darf als vor-
zügliche Standestugend des zitierenden Schriftstellers be-
zeichnet werden.
79, Ordnung der Zitate. Wenn mehrere Zitate
nacheinander angeführt werden, ist notwendig auf eine ge-
wisse Ordnung zu achten. Aus den früheren Bemerkungen
über die Sichtung des Stoffes (p. 241—4) läßt sich die