Zweiter Anhang
Seminarstatuten
der
theologischen Fakultät
der
k. k. Universität zu Innsbruck
Genehmigt durch Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht
vom 2, November 1904 Z. 31.687.
I. Zweck und Mittel
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An der theologischen Fakultät der k. k. Universität zu
Innsbruck besteht ein wissenschaftlich-theologisches Seminar.
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Zweck des Seminars ist „die höhere Pflege der theo-
logischen Wissenschaften und Aneignung der wissenschaft-
lichen Form und Methode .. ., damit teils die begabteren
Studierenden der Theologie mit Erlaubnis ihrer geistlichen
Oberen, teils die absolvierten Hörer und Aspiranten des
Doktorates wie auch andere lernbegierige Priester eine form-
gerechte und tiefere theologische Bildung gewinnen und
Anleitung zur literarischen Produktivität erhalten können“
(Beschlüsse der Generalversammlung des österreichischen
Episkopates zu Wien am 13. November 1901, II n. 14).