Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

Übungen. Bibliotheksordnung 365 
Über die Mitglieder des Seminars ist ein besonderes 
Verzeichnis zu führen. 
8 19 
Die von dem Leiter einer Seminarabteilung ausgestellte 
Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an den Seminar- 
übungen gilt in derselben Weise wie die Kolloquienzeug- 
nisse als Nachweis entsprechender Studienerfolge. 
8 20 
Für die Prämiierung tüchtiger schriftlicher Arbeiten 
wird jeder Abteilung der jeweils bewilligte Betrag zu Han- 
den des Dekans angewiesen. Die Höhe einer Prämie soll 
in der Regel den Betrag von 50 K nicht übersteigen. 
Ein etwaiger Restbetrag, welcher für die Prämiierung 
nicht verwendet wurde, kann mit Genehmigung des Mini- 
steriums für Kultus und Unterricht zu Gunsten der Semi- 
narbibliothek oder für sonstige Bedürfnisse des Seminars 
benutzt werden. 
8 21 
Die Mitglieder des Seminars genießen bei Benutzung 
der Universitätsbibliothek die ihnen nach den Anordnungen 
des Ministeriums für Kultus und Unterricht zukommenden 
Begünstigungen. 
8 22 
Am Schlusse des Studienjahres erstattet jeder Abtei- 
lungsvorsteher durch das Dekanat einen Bericht an das 
Ministerium für Kultus und Unterrricht über die Tätigkeit 
und die Bedürfnisse der von ihm geleiteten Abteilung. 
IV. Bibliotheksordnung 
8 23 
Jede Seminarabteilung stellt den Mitgliedern die Hand- 
bibliothek und die sonstigen Lehrmittel zur freien Benut- 
zung in den Seminarräumen je nach ihrer besonderen Or- 
ganisation zur Verfügung. 
8 24 
Die Benutzung der Bücher außerhalb der Seminar. 
räume ist in der Regel nur den ordentlichen Mitgliedern
	        
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