Übungen. Bibliotheksordnung 365
Über die Mitglieder des Seminars ist ein besonderes
Verzeichnis zu führen.
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Die von dem Leiter einer Seminarabteilung ausgestellte
Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an den Seminar-
übungen gilt in derselben Weise wie die Kolloquienzeug-
nisse als Nachweis entsprechender Studienerfolge.
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Für die Prämiierung tüchtiger schriftlicher Arbeiten
wird jeder Abteilung der jeweils bewilligte Betrag zu Han-
den des Dekans angewiesen. Die Höhe einer Prämie soll
in der Regel den Betrag von 50 K nicht übersteigen.
Ein etwaiger Restbetrag, welcher für die Prämiierung
nicht verwendet wurde, kann mit Genehmigung des Mini-
steriums für Kultus und Unterricht zu Gunsten der Semi-
narbibliothek oder für sonstige Bedürfnisse des Seminars
benutzt werden.
8 21
Die Mitglieder des Seminars genießen bei Benutzung
der Universitätsbibliothek die ihnen nach den Anordnungen
des Ministeriums für Kultus und Unterricht zukommenden
Begünstigungen.
8 22
Am Schlusse des Studienjahres erstattet jeder Abtei-
lungsvorsteher durch das Dekanat einen Bericht an das
Ministerium für Kultus und Unterrricht über die Tätigkeit
und die Bedürfnisse der von ihm geleiteten Abteilung.
IV. Bibliotheksordnung
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Jede Seminarabteilung stellt den Mitgliedern die Hand-
bibliothek und die sonstigen Lehrmittel zur freien Benut-
zung in den Seminarräumen je nach ihrer besonderen Or-
ganisation zur Verfügung.
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Die Benutzung der Bücher außerhalb der Seminar.
räume ist in der Regel nur den ordentlichen Mitgliedern