Full text: Nationale Bodenreform

rend die Justizkommisssion des vom Volke gewählten Ab- 
geordnetenhauses in denselben Tagen dem Hause den 
übergang zur Tagesordnung empfehlen konnte! (S. 397). 
Nichts wäre verderblicher, als wenn die Gesetzgebung die 
„kleinen Leute“, Handwerker und Arbeiter schutzlos nach 
dem Grundsatz der freien Konkurrenz der sozialen über- 
macht des Kapitalismus preisgäbe. Mehr und mehr 
breche sich solche Erkenntnis in der Gegenwart Bahn. 
Das lasse uns auch in unserer Frage auf den endlichen 
Sieg der guten Sache hoffen. 
Dr. Oertmann hat am 20. November 1896 in Wien in 
der Juristischen Gesellschaft einen Vortrag über dieselbe 
Frage gehalten, der im Druck erschienen ist.*) Er hat den 
Rat an die Handwerker, vorsichtiger zu sein, einen wohl- 
feilen pharissäischen Rat genannt (S. 15) und hat geltend 
gemacht, daß die Handwerker n i < t eigentlich ein Son- 
der- oder Vorrecht, sondern nur Beseitigung des durch 
das heutige Recht ihnen aufgebürdeten privilegium odio- 
Sum verlangten (S. 16). Sein nachdrückliches eintreten 
für uns hat nicht wenig dazu beigetragen, unserer Sache 
Freunde zu gewinnen. 
D letzte Ereignis dieses Jahres ist ein Vortrag ge- 
wesen, den Professsor Dr. Ludwig Bü c< n e r, den ich 
deswegen in Darmstadt besucht hatte, am 9. Dezember 
1892 im Vereinshause in Berlin, Wilhelmstr. 118, vor 
einer zahlreichen Zuhörerschaft über Sozialreform und 
Sozialdemokratie gehalten hat. Auch dieser Vortrag ist 
im Wortlaut im Bundesorgan (Frei Land 1898 Nr. 7 bis 
15) zum Abdruck gelangt. Später hat er im Bundesor- 
9an Erinnerungen an Ferdinand Lassalle veröffentlicht, 
in denen er ein wenig vorteilhaftes Bild dieses Agita- 
tors entworfen hat.**) Mit einer am 16. Dezember 1892 
Vien ur) Dertm ann, Dr. Paul. Das gesetzliche Pfandrecht der Bauhandwerker. 
**) Deutsche Volksstimme 1898 Nr. 21 bis 24. 
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