44 Einrichtung und äußere Hilfsmittel der Seminare
wenigstens einigermaßen mit den Regeln bekannt sein,
nach welchen die einzelnen Bücher ihren bestimmten Platz
im alphabetischen Katalog erhalten. Die Reihenfolge richtet
sich stets nach dem Ordnungswort. Dasselbe wird
dem Titel der Schrift entnommen, oder falls dieselbe keinen
Titel hat, aus dem Inhalt entsprechend gebildet. Bei
mehreren Titeln geht für die Wahl des Ordnungswortes
der allgemeine Titel z. B. einer Sammlung dem besonderen
Titel eines Teiles derselben vor, ebenso der Haupttitel
eines Werkes dem etwaigen Neben- oder Untertitel,
der vollständigere dem unvollständigen, der auf dem eigentlichen
Titelblatte stehende dem Umschlag- oder Schmutzoder
Vorstehtitel.
I. Persönliches Ordnungswort. Yür die Bestimmung
des Ordnungswortes ist zunächst zu unterscheiden,
ob eine Schrift mit dem Namen eines Verfassers oder
Herausgebers erschienen ist oder nicht. Man wählt dementsprechend
im allgemeinen entweder ein persönliches
oder ein sachliches Ordnungswort. Für den ersteren
Fall ist besonders auf folgende Regeln zu achten:
1. Bei Schriften, in deren Titel der Verfasser seinen
wahren Namen nennt, bildet der Familienname des
Verfassers das Ordnungswort, und zwar im Nominativ und
in seiner ursprünglichen und vollständigen Form. Dabei
ist genau auf die vom Verfasser gebrauchte Form des
Namens zu achten wie z. B. bei den verschiedenen Variationen
von Maier bis Meyr oder bei dem ck trotz des vorhergehenden
Konsonanten in alten deutschen Namen. Die
Vornamen und etwaige Präpositionen von, de, d’ u. ä. werden
nachgesetzt und durch einen Beistrich von dem vorausgehenden
Familiennamen, durch einen Punkt von dem folgenden
Titel getrennt (zwischen Haupt- und Untertitel und ebenso
zwischen Titel und Erscheinungsort wird ein Punkt gesetzt).
Die Behandlung des Artikels vor dem Familiennamen
ist verschieden. Nach den preußischen „Instruktionen“ wird