Die Rezension
Achtes Kapitel
Die Rezension
28. Begriff und Aufgabe. Mit der Berichterstattung
kann in den meisten Fällen, wenngleich nicht immer
und nicht notwendigerweise, die Beurteilung der in Frage
kommenden Schriften verbunden werden. Der Bericht wird
dadurch zur Rezension oder rezensierenden Kritik,
1. Während die eigentliche Berichterstattung sich mit
der richtigen Auffassung und kurzen Wiedergabe des vorliegenden
Stoffes begnügt, gehört es zum Wesen der Kritik,
ein Urteil über das Vorliegende abzugeben. Der Name „Kritik“
(vom Verbüm xpiveıv „scheiden, entscheiden, urteilen“) deutet
schon auf dieses wesentliche Element des Urteilens hin.
Der Name kann aber auf sehr verschiedene Arten von
Kritik angewendet werden. Denn wie die Logik lehrt, kommt
ein Urteil dadurch zustande, daß man einen zu beurteilenden
Begriff A mit einem anderen B vergleicht und entweder
die Übereinstimmung zwischen beiden oder die Nicht-Übereinstimmung
konstatiert; im ersteren Falle ergibt sich
das bejahende Urteil:.A ist gleich B, im anderen das verneinende:
A ist nicht gleich B. Wenn es sich bei dieser
Vergleichung nur um die Feststellung der Tatsächlichkeit
überlieferter Daten und Ereignisse handelt, haben wir
es mit der historischen Kritik zu tun’); soll aber bei
der Vergleichung ein Werturteil abgegeben werden, so
75 Vol. E. Bernheim, Lehrbuch* 250. 324 f.
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