unserer Berufsschule muß ein tüchtiger Erzieher sein. Eine
Ansstaltsberufsschule muß ihren eigenen Charakter behalten, und der
Erzieher muß sich persönlich ganz in das Opferleben der Anstalt einfügen.
Der betreffende Gewerbelehrer muß ein tüchtig er Pä dag
o g e sein. Er muß über eine gute, praktische Erfahrung im Volksschulunterricht
verfügen; denn es ist fürwahr nicht leicht, immer wieder
die Lücken auszufüllen, die während der Ausbildungszeit durch Krankheit,
operative Eingriffe und dgl. im Ausbildungsgang sich einstellen.
Mit viel Verständnis muß er verstehen, auch bei den Lehrlingen, die
nun geistig nicht mit besonderen Talenten ausgestattet sind, den
Boden für den gewerblichen Fachunterricht zu bereiten. Er muß
nicht zuletzt viel praktischen Sinn mitbringen, um sich in
den Aufgabenkreis der einzelnen Gewerbe hineinzuarbeiten; denn
wenn wir in unseren Anstalten dazu übergehen wollen, Gewerbelehrer
anzustellen, so dürfte das doch wohl zunächst nur einer sein.
Die finanzielle Belastung ist schon derart, daß wir an eine zweite
hauptamtliche Kraft sicherlich nicht denken können. Ein Gewerbelehrer
wird nach Gruppe 9 der staatlichen Besoldungsordnung besoldet. Er
würde nach unserer Berechnung unverheiratet heute monatlich 290 Mk.
bekommen, verheiratet ohne Kinder 318,50 Mk. Die finanzielle Belastung
unseres Etats wird besonders dadurch gesteigert, daß wir einmal
einen großen Teil der Schulstunden in die Arbeitszeit hineinlegen
müssen ~ bisher war das nicht der Fall – wodurch produktive
Arbeitsstunden verloren gehen, dann werden wir aber auch auf das
letßte von produktiver Arbeitskraft unserer Meister verzichten müssen,
wenn dieselben Werkunterricht und Fachunterricht in der Werktstatt
erteilen sollen. Weiterhin werden nicht unbedeutende Summen aufzubringen
sein, um durch Fortbildungskursse die Meister soweit zu
schulen, wie sie eigentlich bei den außerordentlich hohen Anforderungen,
die heute an das Handwerk gestellt werden und die wir vor
allem in den Lehrwerkstätten unserer Anstalten an unsere Lehrmeister
stellen müssen, geschult sein müßten. Nicht zuletzt wird die Anschaffung
neuer Maschinen, wie sie heute dem Handwerk diensstbar gemacht
werden und wie wir sie auch in unsere Betriebe einstellen müssen,
große Summen erfordern. Wir sehen Schwierigkeiten in nicht geringer
Zahl. Wie können wir dieselben beheben?
Wir werden nicht umhin können, einen Teil unserer Mehrausgaben,
die eine Ausbildung modernen Grundsätzen entsprechend
fordert, in den Pflegesatz einzukalkulieren. Jedoch müssen wir immer
darauf bedacht sein, den Pflegesatz so niedrig wie möglich zu halten;
denn wir sind und wollen caritative Anstalt bleiben. Zu überlegen
wäre, ob wir nicht einer jeden Werkstatt eine Gesellenabteilung angliedern,
die bei tarifmäßiger Bezahlung erstklassige Fertigfabrikate
liefert, die von uns in den Handel gebracht werden. Eigene Geschäfte
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