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Krüppel) die Entfernung des Krüppels aus seiner bisherigen Um-
gebung und die Aufnahme in eine gesschlossene Anstalt notwendig
macht (geschlossene Fürsorge) oder, ob der Betreffende in seiner bis-
herigen Umgebung (nicht heimbedürftige Krüppel) belassen werden
kann und die gelegentliche Benutzung einer fürsorgerischen Einrichtung
genügt (offene Fürsorge). Dabei ist selbstverständlich die Grenze zwi-
schen heimbedürftigen und nicht heimbedürftigen Krüppeln im ein-
zelnen Falle vielfach sehr schwer zu ziehen, und die Zuteilung des be-
treffenden Krüppels zu einer dieser beiden Kategorien wird oft in
starkem Maße von dem subjektiven Ermessen desjenigen abhängen,
der die Entscheidung darüber zu treffen hat.
2. nach dem Träger in sta atl ich e und private Fürsorge, je
nach dem, ob ein öffentlich-rechtlicher Verband oder eine private In-
stitution der Träger der fürsorgerischen Maßnahmen ist. Innerhalb
der privaten Krüppelfürsorge unterscheiden wir wiederum nach der
Verschiedenheit des Trägers die katholische, evangelische,
jüd ische, hum anit är e usw. Fürsorge.
II. Umfang des Krüppeltums und der Krüppelfürsorge.
Mit Hilfe der deutschen Bundesstaaten wurde im Jahre 1906 für
das deutsche Reichsgebiet eine umfassende statistische Erhebung ver-
anstaltet, deren Ergebnissse durch Professor Biesalski in seiner Schrift:
„Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppel-
fürsorge in Deutschland“, Voß, Leipzig 1909 veröffentlicht wurden.
Hiernach gab es in Deutschland 98 268 krüppelhafte Kinder unter
15 Jahren, von denen 56 320 heimbedürftig waren.
Dem Geschlecht nach ist das Verhältnis folgendermaßen: Es
waren im Deutschen Reich (ohne Bayern, Baden, Hessen) an heim-
bedürftigen und nicht heimbedürftigen Krüppeln 75 183 vorhanden,
davon waren männlichen Geschlechts 39 303, weiblichen Geschlechts
35 880. Mithin waren von 1000 Krüppelkindern 522,8 männlichen
Geschlechts und 477,2 weiblichen Geschlechts.
Eine Aufteilung nach dem Bekenntnis ergibt, daß 51 200
(68,1 Prozent) evangelisch, 22 535 (30 Prozent) katholisch, 304 (0,4
Prozent) jüdisch waren, ohne Angabe der Konfession waren 1144
(1,5 Prozent). Die Anteile der Bevölkerung überhaupt betrugen:
evangelisch 67,2 Prozent, katholisch 31,3 Prozent, jüdisch 1,4 Prozent.
ohne Angabe der Konfession 0,5 Prozent.
Von diesen Krüppeln fanden ihren Unt erhalt 91,4 Prozent
durch die Eltern, 1,6 Prozent durch Verwandte, 1,2 Prozent durch
fremde Personen und 5,8 Prozent durch die Armenpflege.
Diese Statistik ist später wiederholt angegriffen worden. Jeden-
falls wird man auf Grund neuer Teilstatistiken die Gesamtzahl der