Die Lehrlinge im Krüppelheim und die moderne Berufsschule.
Von Direktor Meckel, Bigge i. Westf.
Der Krieg, der unserem deutschen Vaterlande so viel Leid gebracht,
hat auch dem Handwerk tiefe Wunden geschlagen. Manche
selbständige Existenz ist vernichtet; viele, ja die meisten Handwerksmeister
haben in ihrem Geschäft schweren Schaden erlitten. Wie aber
in allen Wirtschaftszweigen herrscht heute besonders im Handwerk
regstes Streben, die Wunden zu heilen. Das Handwerk will den goldenen
Boden, den es einstens besaß, wiedergewinnen, die Höhe, auf
der es einstens stand, wiedererklimmen. Allüberall regen sJich die
Handwerksmeister, sich durch gegenseitige Unterstützung im modernen
Wirtschaftsleben Geltung und Anerkennung zu verschaffen; durch ihre
Reihen geht der Ruf, und immer lauter dringt er durch im modernen
Erwerbsleben, der Ruf nach Qualitätsarbeit. Mit Recht; denn nur
Qualitätsarbeit wird sich in Zukunft maschineller Dutzendware gegenüber
behaupten können. Qualitätsarbeit wird auch imstande sein, dem
deutschen Handwerk im Ausland Ehre und Ansehen zu verschaffen.
Qualitätsarbeit! Ihr gilt das Streben im Handwerk unserer
Tage, ihrer Förderung gilt vor allem die in den lezten Jahren
einsetzende, intensive Ausbildung der Handwerkslehrlinge in den Berufsschulen
unserer Städte. Diese moderne Berufsschule muß bei der
Ausbildung der Krüppellehrlinge den Weg weisen, dieselben zu tüchtigen
und brauchbaren Handwerkern zu machen.
Berufsschule ! Es ist die Schulart, die in der Reichsgewerbeordnung,
der Reichsverfassung (Artikel 145) und anderen gesetzlichen
Bestimmungen Fortbildungsschule genannt ist. Die Bezeichnung Berufsschule
ist in Übereinstimmung mit einem Beschluß der Reichsschulkonferenz
vom Jahre 1920 eingeführt worden. Es ist die Schule, in
welcher der junge Lehrling von 14 bis 18 und mehr Jahren die Ausbildung
für den Beruf und für das Leben erhalten soll.
Wenn wir zunächst kurz die gesetzliche '! Regelung ins Auge fassen,
o sehen wir, daß sich die Preußische Gesetzgebung bis zum Jahre 1923
nur in vereinzelten Bestimmungen mit den Berufsschulen befaßt hat.
1 Dr. Herman v. Seefeld „Die Berufsschulpflicht in Preußen“, Julius
Beltz, Langensalza 1924.