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ZWEITER TEIL
Dauer der gesetzlichen Unterstützung
Die Unterstützung wird höchstens 26 Wochen gewährt.
Ersatzleistungen .
Der Versicherte, der in einem Krankenhaus verpflegt wird und für
sine Familie zu sorgen hat, die ausschliesslich auf seinen Verdienst ange-
wiesen ist, hat während des Krankenhausaufenthalts Anspruch auf die
Hälfte des Krankengeldes, d.i. 25 v. H. des Arbeitsverdienstes (Art. 11).
JAPAN
Gesetzgebung
GESETZ VOM 22, APRIL 1922
Gesetzliches Krankengeld
Das Krankengeld beträgt 60 v. H. des täglichen Grundlohns. Bei der
Berechnung des Grundlohns werden alle Zahlungen, die in regelmässigen
Zwischenräumen gemacht werden, berücksichtigt, nicht aber Zuschüsse,
die in Zwischenräumen von mehr als 3 Monaten gezahlt werden, noch
auch eine etwaige freie Wohnung ($ 1 der Kaiserlichen Verordnung). Wird
ler Arbeitsentgelt in bar gewährt, so wird der Versicherte nach einem vom
Versicherungsamt aufgestellten Tarif in eine Lohnklasse eingereiht ($ 2).
Die folgende Tabelle gibt für jede der 16 Lohnklassen den Arbeitsver-
lienst und den täglichen Grundlohn an.
LOHNKLASSEN UND GRUNDLÖHNE (8 3)
Lohnkasse
Tagesarbeitsverdienst fin Yen)
weniger als 0,35
mehr als 0,35—0,45
» 0,45—0,55
‘ 0,55—0,65
0,65—0,75
0,75—0,85
2,85—1,15
1,15—1,45
‘,45—1,75
1,75—2,05
",05—2,35
‘“35—2,65
‚65—2,95
„95—33,25
3,25—3,75
2.75
Grundlohn
{in Yen}
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
2,80
1,00
‚30
1,60
1,90
2,20
2,50
2,80
3,10
3,60
4.00
Dauer der gesetzlichen Unterstützung
Das Krankengeld wird für ein und dieselbe Krankheit während höchstens
180 Tage gewährt. Ist die Krankheit nicht durch: einen Betriebsunfall
der eine gewerbliche Berufskrankheit hervorgerufen, so kann dem Ver-
sicherten Krankengeld nur während höchstens 180 Tage im Laufe eines
Kalenderjahrs gewährt werden (Art. 47).