Wirtschaftliches Organisationswesen. 159
bereits sehr deutliche Anzeichen vor, daß weitere europäische Staaten
unsere und die weit ältere amerikanische und australische Organisationskontrolle
nachahmen werden.
Unser deutsches „Kartellgesetz‘ bekämpft aber lediglich monopolistische
Auswüchse und solche des inneren und äußeren Organisationszwanges,
und dies vor allem in der Absicht, ungesunde Hemmungen des
wirtschaftlichen Fortschritts zu beseitigen. Damit ist es in die Hand
der Organisation selbst gegeben, sich staatlichen Eingriffen zu entziehen.
Für die Kartelle bedeutet das aber zugleich eine Forderung
auf wesentliche Rationalisierung ihrer Politik. Das
bisherige einseitige Programm einer Zwangssicherung bestimmter, zumeist
auf unsicheren Kalkulationsgrundlagen beruhender Durchschnittspreise
und Absatzbedingungen, also der weitgehende Verzicht
auf produktions- und absatztechnische Rationalisierung, kann den Forderungen
der neuen Zeit nicht genügen. Es ist bereits in einer stattlichen
technischen, betriebswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen
Literatur”) während der letzten Jahre nachgeprüft und nachgewiesen
worden, daß neben der kapitalistischen Organisation auch der Genossenschaftsform
oder einer zwischen beiden vermittelnden, kombinierenden
Gestaltung (Interessengemeinschaften!) erfolgversprechende
Wege offenstehen, um etwa auf der Grundlage der Normung, Serienfabrikation
mit rationeller Arbeitsteilung unter den Mitgliedern, gemeinsamen
Einkaufs von Rohstoffen und Produktionsmitteln und umgekehrt
vereinfachter, konzentrierter Absatzorganisation durch Ausschaltung
überflüssiger Zwischenglieder, kollektive Propaganda usw.
solche ökonomischen Vorteile zu erringen, daß die bisherige künstliche
Preisherrschaft zu einer weit sichereren und privat- wie volkswirtschaftlich
nützlicheren, nämlich der konkurrenzfreier Billigkeit, sich umkehrt,
Wo aber der ganzen Struktur der Industrie nach eine solche
Rationalisierung nicht oder vorerst noch nicht erreichbar wird, müssen
sich die Kartelle jedenfalls auf solche Grundlagen stellen, die eine
stärkere Individualisierung der Preise auf Grund normativer Einheitskalkulationen
gestatten, Der ökonomisch unhaltbare Zustand der
Schematisierung einzelner Märkte, die bei freier Konkurrenz von der
Rohstoff- oder der Absatzseite oder von beiden her erfahrungsgemäß
stärkeren natürlichen Schwankungen unterliegen müssen, und als Folge
jener Versteinerung des lebendigen Marktes wechselnde, aber in jedem
Falle ungerechtfertigte, dem Verbraucher vorenthaltene Differentialgewinne
müssen eliminiert werden. Das liegt im Interesse der volks-°")
Schulz-Mehrin: „Die industrielle Spezialisierung‘, Berlin 1920. —
Lage: „Vereinheitlichung industrieller Produktion‘, Jena 1922, insbesondere S. 122 ff.