Wirtschaftliches Organisationswesen. 159
bereits sehr deutliche Anzeichen vor, daß weitere europäische Staaten
unsere und die weit ältere amerikanische und australische Organisa-
tionskontrolle nachahmen werden.
Unser deutsches „Kartellgesetz‘ bekämpft aber lediglich monopo-
listische Auswüchse und solche des inneren und äußeren Organisations-
zwanges, und dies vor allem in der Absicht, ungesunde Hemmungen des
wirtschaftlichen Fortschritts zu beseitigen. Damit ist es in die Hand
der Organisation selbst gegeben, sich staatlichen Eingriffen zu ent-
ziehen. Für die Kartelle bedeutet das aber zugleich eine Forde-
rung auf wesentliche Rationalisierung ihrer Politik. Das
bisherige einseitige Programm einer Zwangssicherung bestimmter, zu-
meist auf unsicheren Kalkulationsgrundlagen beruhender Durch-
schnittspreise und Absatzbedingungen, also der weitgehende Verzicht
auf produktions- und absatztechnische Rationalisierung, kann den For-
derungen der neuen Zeit nicht genügen. Es ist bereits in einer statt-
lichen technischen, betriebswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen
Literatur”) während der letzten Jahre nachgeprüft und nachgewiesen
worden, daß neben der kapitalistischen Organisation auch der Ge-
nossenschaftsform oder einer zwischen beiden vermittelnden, kombinie-
renden Gestaltung (Interessengemeinschaften!) erfolgversprechende
Wege offenstehen, um etwa auf der Grundlage der Normung, Serien-
fabrikation mit rationeller Arbeitsteilung unter den Mitgliedern, ge-
meinsamen Einkaufs von Rohstoffen und Produktionsmitteln und um-
gekehrt vereinfachter, konzentrierter Absatzorganisation durch Aus-
schaltung überflüssiger Zwischenglieder, kollektive Propaganda usw.
solche ökonomischen Vorteile zu erringen, daß die bisherige künstliche
Preisherrschaft zu einer weit sichereren und privat- wie volkswirt-
schaftlich nützlicheren, nämlich der konkurrenzfreier Billigkeit, sich um-
kehrt, Wo aber der ganzen Struktur der Industrie nach eine solche
Rationalisierung nicht oder vorerst noch nicht erreichbar wird, müssen
sich die Kartelle jedenfalls auf solche Grundlagen stellen, die eine
stärkere Individualisierung der Preise auf Grund normativer Einheits-
kalkulationen gestatten, Der ökonomisch unhaltbare Zustand der
Schematisierung einzelner Märkte, die bei freier Konkurrenz von der
Rohstoff- oder der Absatzseite oder von beiden her erfahrungsgemäß
stärkeren natürlichen Schwankungen unterliegen müssen, und als Folge
jener Versteinerung des lebendigen Marktes wechselnde, aber in jedem
Falle ungerechtfertigte, dem Verbraucher vorenthaltene Differential-
gewinne müssen eliminiert werden. Das liegt im Interesse der volks-
°") Schulz-Mehrin: „Die industrielle Spezialisierung‘, Berlin 1920. —
Lage: „Vereinheitlichung industrieller Produktion‘, Jena 1922, insbesondere S. 122 ff.