Parceltarife.
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mg
seines Vertheidigimgsmittel der Eisenbahnen in dem, von
Postverwaltung gegen das Eisenbahn-Eilgut unternoinp^i^en
Tarifkainpf in Frage kommen, wenn die Seitens der
an die Eisenbahn zu zahlende Transport-Entschädigung
^'^ht anderweit und angemessen regulirt wird,
Concurrenzkampf zwischen Eisenbahnen und Post Verhältnis
ist
die E
Völlig
a^i sicli weder nothwendig noch wünschenswerth, da
Pistungen der letzteren schon auf einer sehr hohen und
'ö" genügenden Stufe stehen, andererseits aber, weil sie
aats-Institut ist, die bei einem Concurrenzkampf unver-^^^idliche
Schmälerung ihrer Einnahmen schliesslich die Steuer-(he
Institute müssen sachgemäss sich in
, ^ ^^‘^^^^perte so theilen, dass Jeder seinen Theil ausnui
i^"id unangefochten behält. Die Scheidung kann
1 ! durch Feststellung einer Gewichtsgrenze geschehen, unter-Postpaquetbeför-
die Post, oberhalb welcher die Eisenbahn billiger ist.
luilb der
inP^^ darf aber dann durch Tarifmassnahmen auch nicht
überschritten werden, wie durch das billige Postscl
kleine Patjuete — mit oder ohne Absicht — ge-IJe’
da dieses die Zerlegung grösserer Sendungen in
^^h^iete begünstigt. Bekommen die Eisenbahnen eine
^^^oeniessene Entschädigung für die Beförderung der Post-®
, dann können sie es geschehen lassen, dass jene
gezogen wird, oder dass die Post über die bis-®^^'®ldelinie
hinausgreift. Erhalten sie eine so niedrige
wie jetzt für die meisten Sendungen sogar
Vou ^ liegt der Gedanke nahe, nun auch über die
Pest zuerst überschrittene Grenze hinauszugehen,
eine, das Postporto unterbietende Tarifstellung
eder ‘"^’^dern Falle ebensowohl — nur gegen noch geringeres
Zu ebne Entgelt — transportirten Sendungen wieder
die Hinzu tritt die Erwägung, dass bei der Post
^keil aus dem Gepäckverkehr einen bedeutenden
^iüe Gesammteinnahme ausmacht, und dass mithin
^Hiebliche Schmälerung derselben die Postverwaltung