Full text : Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Studienplan für Diplom-Volkswirte.,
Die Promotion kann allerdings dann nach achtsemestrigem Studium,
wenn der Studierende während der letzten Semester seine schriftliche
Doktorarbeit (Dissertation) fertig gemacht hat, sofort der Hauptprüfung
folgen.
Der Semesterbeginn ist an den Technischen Hochschulen im allgemeinen
 auf. einen früheren Zeitpunkt angesetzt als bei den Universitäten.
Die Immatrikulationen beginnen für das Sommersemester schon Mitte
April, für das Wintersemester Mitte Oktober. Die Vorlesungen fangen
meistens schon um den 20. April bzw. 20. Oktober herum an. Das Sommersemester
 währt bis in den August hinein, das Wintersemester bis in den
März hinein.
Zu dem
Studienplan,
den wir nachstehend zum Abdruck bringen, ist allgemein Folgendes zu
bemerken:
Regelmäßig, d. h. in jedem Semester werden die Hauptvorlesungen
und Übungen gehalten; die anderen etwa in jedem zweiten Jahre, so daß
sich deren Besuch empfiehlt, sobald diese angezeigt werden. Von allgemeinen
 kulturwissenschaftlichen Fächern sind nur wenige in dem
Studienplan aufgeführt, dieser jedoch, wie ersichtlich, so gestaltet, daß
Zeit zu allgemeinen kultur- und naturwissenschaftlichen Studien und zur
Vertiefung auch nach der technischen Seite bleibt, was nach der Prüfungsordnung
 nachzuweisen ist (Prüfungsbestimmungen $ 3). Der Besuch der
Veranstaltungen des Auslands- und Städtebauseminars wird ebenfalls
empfohlen.
Besichtigungen finden nach Möglichkeit in allen Semestern statt.
Das Studium der Wirtschaftswissenschaften wird an der Technischen
Hochschule in Dresden in der „Allgemeinen Abteilung“ betrieben.
Empfohlen wird den betreffenden Sudierenden eine halbjährige praktische
Tätigkeit in wirtschaftlichen Betrieben.
Allgemeine Abteilung,
Studienplan für Diplom-Volkswirte.
I. Halbjahr (Sommer):
Nationalökonomie und Sozialismus (Einführung in die Sozialwissenschaften)
 . „3 Stunden.
Die Hauptfragen der deutschen Volkswirtschaftspolitik . . 2
Volkswirtschaftliches Kolloauium . . - SE 5
Buchführung ne

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