Zweites Kapitel.
Heinrich IV.; Rönigkum und Papsttum
im Rampfe.
Überblicken wir noch einmal kurz die wechselnden Phasen
des Verhältnisses zwischen Reich und Reformkirchentum von
der Thronbesteigung Heinrichs II. bis zu den selbständigen
Tagen Heinrichs IV.
Heinrich II. war, ausgehend von kirchlichen Reformplänen
eigner Erfindung, mit den wachsenden Jahren seiner Regierung
immer mehr auf die Seite Clunys und des Papsttums geraten.
Unter Konrad II. hatte die cluniagcensische Geistesströmung
während einer gewissen kirchenpolitischen Stille immer mehr an
Boden gewonnen. Heinrich III. stand in Deutschland auch
praktisch schon halb auf dem Boden der Reform: er vermied
den Verkauf geistlicher Amter und begann schwankend zu werden
in den wichtigsten Fragen, die sich an die Beherrschung der
bischöflichen Gewalten durch den König knüpften; in Italien
erwarb er durch fortgesetzte Konzessionen den Schein all—
beherrschender Macht: in Wahrheit half er dem Reformpapst⸗
tum in den Sattel: die Erfoige der Pontifikate Leos IX. und
Viktors II. waren teilweise sein Werk. Die deutsche Kirche
aber verhielt sich zu dieser Politik zustimmend; sie lieferte der
Reformpartei durch Vermittlung des Kaisers die ersten Päpste.