Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Zweites Kapitel. 
Heinrich IV.; Rönigkum und Papsttum 
im Rampfe. 
Überblicken wir noch einmal kurz die wechselnden Phasen 
des Verhältnisses zwischen Reich und Reformkirchentum von 
der Thronbesteigung Heinrichs II. bis zu den selbständigen 
Tagen Heinrichs IV. 
Heinrich II. war, ausgehend von kirchlichen Reformplänen 
eigner Erfindung, mit den wachsenden Jahren seiner Regierung 
immer mehr auf die Seite Clunys und des Papsttums geraten. 
Unter Konrad II. hatte die cluniagcensische Geistesströmung 
während einer gewissen kirchenpolitischen Stille immer mehr an 
Boden gewonnen. Heinrich III. stand in Deutschland auch 
praktisch schon halb auf dem Boden der Reform: er vermied 
den Verkauf geistlicher Amter und begann schwankend zu werden 
in den wichtigsten Fragen, die sich an die Beherrschung der 
bischöflichen Gewalten durch den König knüpften; in Italien 
erwarb er durch fortgesetzte Konzessionen den Schein all— 
beherrschender Macht: in Wahrheit half er dem Reformpapst⸗ 
tum in den Sattel: die Erfoige der Pontifikate Leos IX. und 
Viktors II. waren teilweise sein Werk. Die deutsche Kirche 
aber verhielt sich zu dieser Politik zustimmend; sie lieferte der 
Reformpartei durch Vermittlung des Kaisers die ersten Päpste.
	        
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