(über den Begriff der Territorialwirtschaft).
sachen zurückgehen, und, wenn das der Fall ist, ob die betreffen-
den politischen Gewalten gerade die Territorien sind.
Das Aufkommen der großen oberdeutschen Handelshäuser
des 16. Jahrhunderts darf man insofern mit den Territorien
in Zusammenhang bringen, als die Geldverlegenheiten des
Landesherrn von Tirol zur Verpfändung von Bergwerken
führten, deren Ausnutzung den Betrieb der Fugger erheblich
gesteigert hat!). Auch sonst hat das große Geldbedürfnis der
deutschen Fürsten zur Ausdehnung des Betriebs der Geld-
händler beigetragen. Indessen diejenigen politischen Mächte,
die den Geldhändlern in erster Linie zu tun gaben, waren nicht
die deutschen Landesherren, sondern der Papst?), der deutsche
Kaiser und die Monarchen großer Volkssstaaten. Soweit also
die Bildung der oberdeutschen Handelshäuser auf politische Ur-
sachen zurückgeht, sind es überwiegend universale oder volks-
staatliche Kräfte, welche wirksam werden. Nun müssen wir je-
doch konstatieren, daß eben nicht bloß politische Momente in
Betracht kommen. Die Geldhändler Oberdeutschlands haben
sämtlich mit dem Warenverkehr begonnen und die meisten ihn
nie ganz aufgegeben. Die einzelnen haben somit versschieden
starke Beziehungen zu den politischen Gewalten. Alle jedoch
haben den Grund zu ihrer Wohlhabenheit durch den Waren-
handel gelegt. Neben dem großen Geldhandel bildet der deutsche
Kaufmann gleichzeitig den Großbetrieb im Warenverkehr aus
oder vielmehr steigert ihn über das im Mittelalter vorhandene
Maß hinaus. Hier könnte die Analogie der späteren Zeiten
die Vermutung nahe legen, daß der Großbetrieb im Waren-
verkehr und ebenso die früher geschilderte Großindustrie durch
die Notwendigkeit der Versorgung der ansehnlichen Söldner-
heere, die damals aufgestellt wurden, verursacht worden seien.
') Dies ist jedoch nicht die älteste und nicht die einzige Art, wie
die Fugger (und andere oberdeutsche Handelshäuser) zu ihrem großen
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