Ausführungsanzeige aus Anlaß der erteilten Kommission an der Börse
ein Geschäft mit eincin Dritten abgeschlossen, so darf er dem Kommittenten
keinen ungünstigeren als den hierbei vereinbarten Preis berechnen.
o) Effektenberechnung.
Einer der Hauptzweige des regulären Bankgeschäftes ist die kommissionsweise
Anschaffung und Veräußerung von Effekten. Man hat hierbei
den Nominal- (Nennwert) und den Kurswert zu unterscheiden.
Bei einem Papier, das 100 oder, wie man sagt, al pari steht, ist Nominalund
Kurswert identisch.
Um ein Unterbieten der Provisionssätze zu verhüten, sind aller Orten
Konditionenkartelle geschaffen worden, denen säst alle Banken
und Bankfirmen angehören.
Wer Effekten durch Vermittlung einer Bank oder eines Bankiers
kauft, hat zu zahlen:
1. den Börsenpreis des Wertpapicrcs, 2. Provision, 3. Courtage,
4. Börsenstempel, Umsatzsteuer und 5. etwaige Porti, Telegramm- und
Sendungsspesen.
1. Der Börsenpreis oder der Kurs des Weripapieres gibt an,
wieviel Reichsmark für je 100 RM nominal des betreffenden Papieres zu
zahlen sind; so bedeutet z. B. ein Kurs von 96,25: 100 NM (Nominalwerts
kosten 96,25 RM (Kurswert). Eine Ausnahme bilden: die Versicherungsaktien,
alle unverzinslichen Lose, die Aktien von Ban- und Terraingesellschaften,
ans deren Nennwert bereits eine teilweise Zurückzahlung
stattgefunden hat — diese Papiere werden in NM für 1 Stück notiert.
Der Verkäufer übergibt dem Käufer einen laufenden Kupon und erhält
dafür bei i n l ä n d i sch e n, auf Reichsmark oder Goldmark lautenden
festverzinslichen Wertpapieren (aber nur bei diesen! Zs nach dem
Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, laufende Stückzinsen,
d. h. er bekommt Zinsen für die Zeit vom Fälligkeitstage des
letzten eingelösten Kupons bis zu dem Tage, an dem das Geschäft abgeschlossen
ist.
Z Als auf G o l d m a r k lautende Wertpapiere gelten Wertpapiere, bei denen
die Goldmark auf eine Gewichtseinheit des F c i n g o I d e s oder auf eine ausländische
Währung zurückgeführt ist. Zinsberechnung findet daher z. B.
nicht statt bei Roggenpfandbriefen.
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