Full text: Forstwirtschafts-Politik

116 Volkswirtschaftlicher Effekt. 
solche Verhältnisse finde man aber beim mitte lb äu er lichen Waldbessit, der an 
einer Beleihung hauptsächlich interessiert sei, nur sehr selleen. – Sch naase weist 
darauf hin, daß bei einer Beleihung, die auf Kapitalisierung des Geldwertes des 
Abnutzungssatzes beruhe, der jeweilige Besitzer daran interessiert sei, bei Aufstellung des 
Betriebsplanes einen möglichst hohen Abnutzungs s a h herauszurechnen. 
Den Bank en komme es darauf an, daß sie im Wertobjekt volle Sicherheit hätten. Und 
wenn die Einnahme aus dem Walde den jährlichen Hypothekzins auch mit sicherstelle, so 
beruhe die Sicherheit des Kapitals doch nur auf dem Gesamtwerte des Waldes, der in 
erster Linie wieder durch die Zusammensetzung der Bestände bedingt sei. Selbst wenn der 
Massssenabnugtzungs satz forsltechnisch richtig bestimmt sei, könne die jährliche Ein- 
nahme aus dem Walde starken Schwankungen unterliegen, weil in dem einen Jahre 
wertvollere Holzarten und Sortimente zum Einschlag kommen könnten als in dem andern. 
Die Beleihung nach dem Abnutzungs s atz habe also zur Folge, „daß unter 
sonst gleichen Verhältnissen ein Wald, in dem der Besitzer den letzten überhaupt noch 
zulässigen Span haue, also den Waldzustand wenig oder gar nicht verbessere, h öh er 
beleihung sf äh ig erscheine als bei mittlerer oder gar ganz mäßiger oder, was 
dasselbe ist, auf raschere Hebung des Waldzustandes bedachter Festsetzung des jährlichen 
Hiebsquantums“. 
Im Gegensatz zu Schn a a \ e und Endres bezeichnet Ta f e l!) gerade den A b - 
nut ung s satz, falls er richtig und sachgemäß festgestellt sei, als den sichersten und 
zuverlässigsten Maßstab. Er hält die Sorge Sch na a s e s , daß der Abnutzungssat zum 
Zwecke der Erhöhung des Beleihungswertes zu hoch angesetzt oder berechnet würde, schon 
deshalb für hinfällig, weil keine Kreditanstalt einen Waldbesitzer hindern würde, weniger 
als den berechneten Abnutungssaß aus dem Walde zu ziehen; etwaige Einssparungsgelüste 
des Waldbesitzers seien also in keiner Weise beschränkt. ~ Was aber die Möglichkeit des 
„Mogelns“ bei der Berechnung angehe, so sei doch die Berechnung des Waldwertes aus 
den seinerzeitigen Abtriebserträgen der den einzelnen Altersklassen zugeteilten Bestände, 
wie sie Sch n a a | e an Stelle des Rentierungswertes nach dem Abnutzungssatze gesetzt 
wissen wolle, sicherlich viel leichter „dehnungsfähig“ und könne schon durch die Wahl des 
Zinsfußes in ziemlich weiten Grenzen nahezu jedem gewünschten Ergebnisse angepaßt 
werden. Der Ab nutz ung s s a dagegen habe in dem Holzvorrat der Bestände der 
ältesten oder der zwei ältesten Altersklassen eine sichere Unterlage. Die richtige Be- 
wertung des berechneten Materialanfalls werde, nachdem man die das 
Material liefernden Bestände vor Augen habe und die derzeitigen Holzpreise genau kenne, 
voraussichtlich ebenso leicht und zuverlässig durchzuführen sein wie die Einschätzung der 
Werte von Abtriebserträgen, die nach vielen Jahrzehnten erst fällig würden. 
Gegen die Schätzung des Waldwertes aus dem Abnutzungsssatz läßt sich allerdings mit 
Recht einwenden, daß sie von einer nicht ganz korrekten Annahme ausgeht, wenn sie bei 
der Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags ( K t 9. eine ewige Rente unterstellt, 
denn trotß Festsetzung eines jährlich gleichmäßigen Abnutzungssatzes werden selbst bei der 
Unterstellung, daß außerordentliche Mehrfällungen nicht in Frage kommen, schon in dem 
laufenden Einrichtungszeitraum die jährlichen Reinerträge verschieden sein, weil die 
sortimentsweise Zusammensetzung des jährlichen Hiebssatzes wechselt. Ferner besteht die 
1) Tafel, |. c., S. 571.
	        
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