Full text: Forstwirtschafts-Politik

120 Volkswirtschaftlicher Effekt. 
von sich aus teure Sachverständige hierfür zu bestellen. Die Bereitschaft zur Kredit- 
gewährung wird vergrößert. Auch die Position der Verbände wird sstärker. . . . Am 
wichtigsten ist aber der volkswirtschaftliche Nutzeffekt, der sich auf diesem Wege erreichen 
[läßt, und der besteht in der Produktionssteigerung, in der Vermeidung von Teilungen 
und Verkäufen bis herab zur unwirtschaftlichen Waldparzelle, in der Förderung des 
Zusammenschlusses solcher zu wirtschaftlichen Forstbetrieben, in der Aufforstung von 
Ödländereien u. a. m. Gangbar kann auch der Weg erscheinen, daß die Verbände selbst 
unter Begründung eines forstlichen Zentral-Kreditinstituts diese schwierige Aufgabe . . . 
übernehmen, gestützt durch Rückversicherungen und durch Beteiligung von seiten der Land- 
schaften, Ritterschaften, der Banken und nicht zulett des Staates. Denkbar ist jedenfalls, 
daß die Entwicklung späterhin diesen Weg nehmen könnte, z. B. unter Abzweigung der 
Rentenbankbelastung auf Waldgütern zur Begründung einer solchen Forstkreditanstalt!).“ 
Volkswirtschaftlicher Effekt des Außenholzhandels. 
Einleitung. 
Der volkswirtschaftliche Effektt des Außenhandels eines Landes drückt sich aus 
in der „Hol zh and els b il an z“ dieses Landes, die selbst wieder ein Ergebnis der 
Holzeinfuhr und -aus fuhr dieses Landes darstell. Die Erkenntnis- 
quelle für die zahlenmäßige Erfassung des Außenholzhandels eines Landes bildet die 
„Handels statistik“ dieses Landes. Unter „Handelssstatistik“ versteht man nicht 
etwa die Statistik des gesamten, also des Binnen- und Außenhandels, sondern gewöhnlich 
nur die Statistik des auswärtigen Handels, d. h. des Handels, der über die Grenzen des 
eigenen Landes hinausgreift. Die Handelssstatistik soll uns sachgemäße Unterlagen für 
wirtschafts-, verkehrs- und handelspolitische Maßnahmen an die Hand geben. Das kann 
sie aber nur dann, wenn sie uns möglichst genaue Auskunft über die Herkunftsorte, die 
Bestimmungsorte und die Transportwege der in Betracht kommenden Waren gibt. Denn 
erst auf der Grundlage der Kenntnis dieser einzelnen Faktoren wird es dem einzelnen 
Staat möglich, vernünftige Erwägungen darüber anzustellen, welche Handelsverträge er 
einzugehen hat, wie diese auszugestalten sind, welche Schutzzölle und in welcher Höhe sie 
einzuführen sind und dergleichen mehr. 
Die Handelsstatistiken der einzelnen Staaten weichen in ihrem formellen Aufbau 
sehr voneinander ab, ,„so daß für den gleichen Vorgang die Buchung im Lande A (Ausfuhr) 
mit der Buchung im Lande B (Einfuhr) vielfach nicht übereinstimmt, obwohl ein Vergleich 
von steter aktueller Bedeutung ist. . . . Eine Handelsstatistik aber, der die Vergleichbarkeit 
mit den Ausweisen korrespondierender Länder fehlt, ist derart unbefriedigend, ja gefahrvoll 
für den internationalen Wechselverkehr, daß aus dieser Notlage heraus nach vielem, lang- 
jährigem Verhandeln endlich 1913 eine Übereinkunft über die internationale Handelsstatistik 
zwischen den Welthandelsländern zustande kam, die, nachhem Frankreich noch 1920 die 
Ratifikation vollzogen hatte, jetzt durchgeführt werden soll. Die Vertragsstaaten haben sich 
verpflichtet, außer der von jedem Lande nach eigenen Grundsätzen aufgestellten Handels- 
statistik, eine auf einem ver einb arten War enverzeichnis beruhende Statistik 
anzufertigen, die in einem besonderen Organ (Bulletin du Bureau international de 
1) R. Kni pp el, „Zur Frage der Forstbeleihung“, Der deutsche Forstwirt, 1925, Nr. 11.
	        
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