Holzhandelsbilanz. 121
statislique commercial) von dem neu errichteten International en B üro für
Handelsstatistik in Brüssel jährlich für die einzelnen Länder zusammengefaßt wird.
Damit wird es möglich, den Außenhandel von 185 Waren in fünf Gruppen für die dem
Vertrage beigetretenen Staaten (über 20) zu vergleichen!)“. |
Vorläufig, solange Veröffentlichungen des Internationalen Büros für Handelsstatistik
noch nicht vorliegen, ist man bei der Erfassung der Handelsbilanz des deutschen Wirtschaftsgebietes
auf die d eutsche Handelsstatistik angewiesen. Schon vom
Jahre 1834 ab wurden für das deutsche Zollvereinsgebiet vereinzelt statistische Feststellungen
über den Außenhandel gemacht. Im Deutschen Reiche wurde mit der Gründung
des jetzigen Statisstischen Reichsamtes im Jahre 1872 der Ausbau einer Handelsstatistik
in Angriff genommen. Eine zuverlässige Holzhandelsstatistik wurde aber erst durch das
Reichsgesetz über die Statistik des Warenverkehrs des deutschen
Zoll gebietes mit d em Auslande vom 20. Juli 18 7 9 geschaffen, durch
das die deutsche Handelsstatistik vom Jahre 1880 bis zum 1. März 1906 geregelt wurde.
Diese Regelung bezog sich also nach dem Wortlaut des Gesetzestitels nicht auf das Gebiet
des Deutschen Reiches, sondern auf das deut sch e Zollgebiet. Dieses bestand aus
dem deutschen Reichsgebiete mit Ausnahme der vier Freihäfen Hamburg, Cuxhaven,
Bremerhaven und Geesstemünde, der Insel Helgoland, der Zollausschlußgebiete Emden
und Bremen und einiger badischer Gemeinden und Höfe an der Grenze gegen die Schweiz
und umfaßte außerdem das Großherzogtum Luxemburg und die zwei österreichischen
Gemeinden Jungholz und Mittelberg. Die Zollausschlüsse Emden und Bremen sind
~ wie die übrigen Zollausschlüsse ~ zollrechtlich Ausland, handelsstatistisch aber wurden
sie schon damals gleich den Freibezirken, wozu sie früher gehörten, und Zollniederlagen
als zum Zollgebiete gehörig behandelt. Der Verkehr dieser beiden Gebiete wurde daher
~– Bremen seit dem am 15. Oktober 1888 erfolgten Zollanschluß ~ in der für das Zollgebiet
aufgestellten Handelsstatistik mit verzeichnet.
Seit dem 1. März 1906 bezieht sich die deutsche Handelsstatistik
nicht mehr wie vorher auf das deutsche Zollgebiet, sondern auf das gesamte
deutsche Wirtschafts geb i et, nämlich das Deutsche Reich (mit Ausnahme der
Insel Helgoland und der obengenannten badischen Zollausschlüsse), das Großherzogtum
Luxemburg sowie die oben erwähnten beiden österreichischen Gemeinden. Am genannten
Tage ist das Ge s etz betreff end die Statistik des Warenverkehrs mit
dem Ausland vom 7. Februar 1906, das die Zollausschlüsse mit den oben
bezeichneten Ausnahmen in die Handelsstatistik einbezieht, in Kraft getreten. ~ Lux e m -
bur g, das 1918 aus dem deutschen Zollgebiet ausgetreten ist, wird vom Jahre 1919
ab in der deutschen Handelssstatistik als Ausland behandelt. Auf Grund der Bestimmungen
des Friedensvertrages von Versailles muß auch das Sa ar g eb iet als Aus land
behandelt werden.
Die Handels st ati st i k baut sich auf folgenden drei Elementen auf:
der Warengruppierung;
dem Verkehrsland (Herkunfts- und Bestimmungsland);
den Verkehrsarten (Ein-, Aus- und Durchfuhr, die wieder zu Verkehrsgruppen
zusammengefaßt werden).
:) Breuer, „Handelsstatistik“, VII. Abschnitt des „Wirtschaftsstatistischen Taschenbuches
1922", Jena 1922, S. 153 f.