Full text: Forstwirtschafts-Politik

im engeren Sinne 
Einleitung. Die Gliederung der 
Forstwirtschaftspolitik im engeren Sinne. 
Zur Erreichung ihrer Ziele wendet die forstwirtschaftspolitische Praxis in der Haupt- 
sache die gleichen M i tt e l an wie die volkswirtschaftspolitische Praxis im ganzen auch. 
Man kann drei Hauptgruppen forstwirtschaftspolitischer 
Mittel voneinander unterscheiden: die Selbstausführung durch den Staat, gesetzliche 
Zwangsmaßnahmen und die Einwirkung auf den Willen der Wirtschaftenden. 
Diesen drei Gruppen von Mitteln der forstwirtschaftlichen Pr a x i s entsprechend läßt 
sich auch die forstwirtschaftspolitische P r a k t i k in drei Abschnitte zergliedern: 
Die Selbstausführung durch den Staat, 
die Regulierung der Forstwirtschaft durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen und 
Maßnahmen, die auf den Willen der Wirtschaftenden einzuwirken versuchen. 
Selbstausführung durch den Staat. 
Die Selbstausführung der Forstwirtschaft durch den Staat ist ~ wenigstens grund- 
sätzlich ~ das ssicherste und radikalste Mittel zur Erreichung der vom Staate als erstrebens- 
wert angesehenen forstwirtschaftspolitischen Ziele. Wenn dem Staate alle innerhalb seiner 
Grenzen liegenden Waldungen gehören würden, dann wäre es für ihn ein leichtes, die 
von ihm als richtig anerkannten forstwirtschaftspolitischen Ziele zu realisieren. Als die 
wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe der deutschen Forstwirtschaft wird heute ~ wie wir 
sahen ~ fast durchweg die nachhaltige Bedarfsdeckung der deutschen Volkswirtschaft mit 
forsstwirtschaftlichen Gütern (Kollektiv- und Individual-Gütern) anerkannt. Die sicherste 
Gewähr für die Erfüllung dieser volkswirtschaftlichen Aufgabe der Forstwirtschaft würde 
aber ohne Zweifel die Ausführung der Forstwirtschaft durch den Staat selber bieten. 
Was zunächst die Deckung mit Kollektivgütern (Wohlfahrtswirkungen) anlangt, so geben 
fraglos Staatsbesitz und Selbstausführung der Forstwirtschaft durch den Staat die größte 
Sicherheit dafür, daß alle Waldungen, von denen Schutzwirkungen ausgehen, dauernd in 
entsprechendem Zustande erhalten bleiben. Eine Bewirtschaftung sämtlicher Schutzwaldungen 
durch den Staat würde zudem den Erlaß umfangreicher Schutzwaldgesetze erübrigen und 
zugleich auch die Entschädigungsfrage auf die einfachste Weise lösen. Auch die nachhaltige 
Deckung des Holzbedarfs der deutschen Volkswirtschaft würde durch die Selbstausführung 
der Forstwirtschaft durch den Staat am sichersten gewährleistet. Denn der Staat, der 
berufenste Vertreter der gemeinwirtschaftlichen Interessen, verfolgt fast durchweg das Forst- 
wirtschaftsziel der Nachhaltigkeit im älteren Sinne, d. h. der Nachhaltigkeit der Holz- 
belieferung, indem er nicht nur Rücksichten auf die Interessen der Gesamtheit gegenüber den 
individuellen, sondern auch Rücksichten der Zukunst gegenüber denjenigen der Gegenwart 
nimmt. Da dies von den übrigen Besitzfsormen nicht ohne weiteres erwartet werden kann,
	        
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