im engeren Sinne
Einleitung. Die Gliederung der
Forstwirtschaftspolitik im engeren Sinne.
Zur Erreichung ihrer Ziele wendet die forstwirtschaftspolitische Praxis in der Haupt-
sache die gleichen M i tt e l an wie die volkswirtschaftspolitische Praxis im ganzen auch.
Man kann drei Hauptgruppen forstwirtschaftspolitischer
Mittel voneinander unterscheiden: die Selbstausführung durch den Staat, gesetzliche
Zwangsmaßnahmen und die Einwirkung auf den Willen der Wirtschaftenden.
Diesen drei Gruppen von Mitteln der forstwirtschaftlichen Pr a x i s entsprechend läßt
sich auch die forstwirtschaftspolitische P r a k t i k in drei Abschnitte zergliedern:
Die Selbstausführung durch den Staat,
die Regulierung der Forstwirtschaft durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen und
Maßnahmen, die auf den Willen der Wirtschaftenden einzuwirken versuchen.
Selbstausführung durch den Staat.
Die Selbstausführung der Forstwirtschaft durch den Staat ist ~ wenigstens grund-
sätzlich ~ das ssicherste und radikalste Mittel zur Erreichung der vom Staate als erstrebens-
wert angesehenen forstwirtschaftspolitischen Ziele. Wenn dem Staate alle innerhalb seiner
Grenzen liegenden Waldungen gehören würden, dann wäre es für ihn ein leichtes, die
von ihm als richtig anerkannten forstwirtschaftspolitischen Ziele zu realisieren. Als die
wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe der deutschen Forstwirtschaft wird heute ~ wie wir
sahen ~ fast durchweg die nachhaltige Bedarfsdeckung der deutschen Volkswirtschaft mit
forsstwirtschaftlichen Gütern (Kollektiv- und Individual-Gütern) anerkannt. Die sicherste
Gewähr für die Erfüllung dieser volkswirtschaftlichen Aufgabe der Forstwirtschaft würde
aber ohne Zweifel die Ausführung der Forstwirtschaft durch den Staat selber bieten.
Was zunächst die Deckung mit Kollektivgütern (Wohlfahrtswirkungen) anlangt, so geben
fraglos Staatsbesitz und Selbstausführung der Forstwirtschaft durch den Staat die größte
Sicherheit dafür, daß alle Waldungen, von denen Schutzwirkungen ausgehen, dauernd in
entsprechendem Zustande erhalten bleiben. Eine Bewirtschaftung sämtlicher Schutzwaldungen
durch den Staat würde zudem den Erlaß umfangreicher Schutzwaldgesetze erübrigen und
zugleich auch die Entschädigungsfrage auf die einfachste Weise lösen. Auch die nachhaltige
Deckung des Holzbedarfs der deutschen Volkswirtschaft würde durch die Selbstausführung
der Forstwirtschaft durch den Staat am sichersten gewährleistet. Denn der Staat, der
berufenste Vertreter der gemeinwirtschaftlichen Interessen, verfolgt fast durchweg das Forst-
wirtschaftsziel der Nachhaltigkeit im älteren Sinne, d. h. der Nachhaltigkeit der Holz-
belieferung, indem er nicht nur Rücksichten auf die Interessen der Gesamtheit gegenüber den
individuellen, sondern auch Rücksichten der Zukunst gegenüber denjenigen der Gegenwart
nimmt. Da dies von den übrigen Besitzfsormen nicht ohne weiteres erwartet werden kann,