Aufgaben, Methoden, Gliederung der forstwirtschaftspolitischen Praktik.
Um aber angeben zu können, welche Maßnahmen zur Erreichung eines als richtig
angenommenen Zieles zu ergreifen sind, um ~ kurz gesagt ~ „raten“ zu können, ist die
„Wirtschaftspolitik als praktische Wissenschaft“, von ihren Ausgangspuntten abgesehen,
auf die Seite 6 genannte „Wirtschaftspolitik als theoretische Wissenschaft“ geradezu an-
gewiesen. Denn eine notwendige Voraussezung für planmäßiges wirtschaftliches Handeln
ist die klare Erkenntnis dessen, was ist, d. h. der Zustände und Entwicklungen, die beein-
flußt werden sollen. Erst auf der Grundlage dieser Erkenntnis vermag die wirtschafts-
politische Praktik die Wege zu weisen, auf denen wirtschaftspolitische Zielsezung ~ aus
welchen Gründen immer entstanden ~ jeweils folgerichtig zu realisieren ist.
Die Aufgabe der forstwirtschaftlichen Praktik, für die alles das hier über die wirtschafts-
politische Praftik schlechthin Gesagte gleichermaßen gilt, läßt fich also dahin präzisieren.
Die Aufgabe der forstwirtschaftspolitischen Praktik besteht in der Erforschung der Maß-
nahmen, welche zur Erreichung der als „richtig“ angenommenen forstwirtschaftspolitischen
Ziele geeignet sind. Diese Leistung kann sie aber in befriedigender Weise nur auf Grund
einer vorausgehenden Begreifung der forstwirtschaftlichen Zustände und Verhältnisse
erfüllen, die durch sie verändert werden sollen. Hieraus ergibt sich ohne weiteres eine
Gliederung der Forstwirtshaftspolitik in zwei Teile, nämlich in:
einen vorbereitenden Teil, der sich mit der Zustandserfassung, der
Schilderung, der gegebenen Wirtschaftslage, und
einen Hauptteil, der sich mit der Darstellung der auf eine Umgestaltung der vor-
handenen Wirtschaftslage hinzielenden Ideenrichtungen und wirischaftspolitischen
Maßnahmen befaßt.