Full text: Forstwirtschafts-Politik

1 6 Einleitung. 
So wertvoll die von Kraft und Albert durchgeführte Bereinigung und 
Abgrenzung der Forstwirtschaftspolitik auch war, eine endgültige und befriedigende Lösung 
des Problems der systematischen Eingliederung der wirtschaftspolitischen Voraussetzungen 
unserer Wirtschaft hat auch sie nicht gebracht und konnte sie auch gar nicht bringen. Der 
Lösung dieses Problems waren auch Kr af t und Albert um keinen Schritt näher 
gekommen. So sehr sich ihre „Forstpolitik“ oder „Staatsforstwissenschaft“ auch unterschied 
von der „Allgemeinen Forsstpolizeilehre“ Hund e s h a g en s, in der Frage der syste- 
matischen Bewertung des mit diesen Namen bezeichneten Wissensgebietes standen beide 
noch ganz im Banne Hun de s h a g en s. Das zeigen deutlich die diesbezüglichen Aus- 
führungen Kr a f t s '). „Es muß gewiß befremden, daß selbst bei der gegenwärtigen 
Ausbildung unserer Wissenschaft noch Streitigkeiten darüber vorkommen, ob diese oder 
jene Disziplin als ein Teil derselben anzusehen sei oder nicht. So ist noch in neuerer 
Zeit die Ansicht vertreten, daß diejenigen Zweige der Wisssenschaft, welche die Forste in 
ihrer Beziehung zum Staate behandeln, nicht als Teile der Forstwissenschaft, etwa als 
Staatsforstwirtschaftslehre, sondern als Teile der Staatswissenschaft anzusehen seien. ~ 
Es würde vergeblich sein, die auseinandergehenden Ansichten über das eigentliche Gebiet 
der Forstwissenschaft vereinigen zu wollen, wenn man sich nicht zuvor darüber verständigen 
könnte, was man denn von dieser Wissenschaft eigentlich verlangt. Es bedarf mit einem 
Worte der Verständigung über den Grundbegriff der Forstwissenschaft, da der Inhalt 
einer Wissenschaft sich nur durch ihren Grundbegriff bestimmt und lediglich aus diesem 
nachgewiesen werden muß, ob die eine oder andere Lehre ihr zugehöre. Hat man sich 
erst über ihren Begriff geeinigt, so ist es gar nicht so schwer, unsere Wissenschaft anderen 
Disziplinen gegenüber zu begrenzen. Denn das wird doch wohl nicht in Zweifel gezogen 
werden, daß sie alle Lehren in sich aufnehmen muß, welcher sie bedarf, um dem ihr 
zugestandenen Grundbegriff gemäß ihr System nach Form und Inhalt aufbauen zu können. 
. . . Wir verstehen unter Forstwissenschaft die systematische Belehrung über die Grundsätze, 
welchen die Behandlung der Wälder zu unterwerfen ist, damit dieselben ihren Gesamt- 
zwecken in angemessenster Weise dauernd zu entsprechen vermögen. – . . . Diejenigen 
Forstschriftssteller, welche einem engeren Begriffe der Forsstwissenschaft huldigen, haben 
mehr die forsttechnische forstwirtschaftliche Seite derselben im Auge und wünschen von 
ihrem Gebiet alles ausgeschlossen und den Staatswissenschaften zugewiesen zu sehen, was 
mit der Einwirkung des Staates auf die Forste in Beziehung steht. Wir glauben jedoch 
daran festhalten zu müssen, daß die Wissenschaft, deren Gegenstand die Wälder bilden, 
den Gesamtzwecken, welche dieselben im Natur- und Volkshaushalte zu erfüllen haben, sowie 
den Mitteln zur Verwirklichung dieser Zwecke ihre Aufmerksamkeit zuwenden müsse.“ 
Kraft geht also bei der Begriffsbestimmung unserer Wisssenschaft nicht von der 
Forstwirtschaft, sondern vom Walde aus; unsere Wissenschaft ist nach ihm „die Wissenschaft, 
deren Gegenstand die Wälder bilden“. Im Widerspruch zu dieser Objektsbestimmung steht 
es, wenn er an anderer Stelle die Forstwissenschaft definiert als „die systematische 
Belehrung über die Grundsätze, welchen die Behandlung der Wälder zu unterwerfen ist“; 
denn in dieser Definition fungiert ja nicht der Wald, sondern „die Behandlung der 
Wälder“ als Gegenstand unserer Wissenschaft. K r a f t verwickelt sich also hier in einen 
Widerspruch. In der Theorie bezeichnet er zwar die „Wälder“ als das Objekt unserer 
Wissenschaft, im praktischen Aufbau seines Systems aber erkennt er „die Behandlung der 
1) „Zur Systematik der Forstwissenschaft“, Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft, 
51. Band, 2. Heft, Leipzig 1869, S. 121 f.
	        
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