Holzhandelspolitik. .
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85 Reifenstäbe (gespalten für Faß- und
ähnliche Reifen), auch rund gebogen:
ungeschälte, nicht gehobelt . . . . 0,55 0,55 0,55
geschälte, nicht gehobelt; ungeschälte
und geschälte, gehobelt oder mit den
zur unmittelbaren Verwendung als
Reifen erforderlichen Einschnitten,
dem sogenannten Schloß, versehen . 2
Anm. zu Nr. 84 und 85. Eine
Glättung der Spaltfläche, die mit der
Herstellungsweise der gespaltenen Korbweiden
und der Reifenstäbe mittels des
Zugmesssers oder dergleichen im Zu-[t
cihense steht, gilt nicht als Beobelung.
86 Holz e. Herstellung von mechanisch
bereiteem Haolzstoffe (Holzmassse,
Holzschliff) oder von chemisch bereitetem
Holzstoff (Zellstoff, Zelluht
yal ser r dT
Ende stark, unter Überwachung der
Verwendunn...... . . . . . frei frei frei
§7 Brennholz (Schichtholz [Klafterholz],
Stockholz, Reisig [auch in Bündeln],
Späne [Abfallspäne] und andere nur
als Brennholz verwertbare Holzabfälle,
Wurzeln); Zapfen von Nadelhölzern;
ausgelaugtes Gerbholz und
ausgelaugte Gerbrinden (Gerblohe),
auch geformt (Lohkuchen) . . . . frei frei | frei
88 Holzkohlen, auch gepulvert; Holzkohlenbritets.....
. . „L ttei frei 1
89 | Holzmehl und Holzwolle, auch für
Heilzwecke zubereitet... . . . . 0,40 0,400 ' 1,20
90 | Korkholz (Rinde der Korkeiche), unbearbeitet,
auch in lediglich auseinandergeschnittenen
Platten oder
Stücken; auch Zierkorkholz . . . . frei ~ frei | frei
91 Farbhölzer in Blöcken, auch gemahlen,
geraspelt oder in anderer Weise zerkleinert;
angegoren (fermentiert) . . frei ~ frii | frei frei Belgisch:
92 HGerbrinden, auch gemahlen . . . . frei – ' frei | frei | tub:
93 Auebrachoholz und anderes Gerbholz union
in Blöcken, auch gemahlen, geraspelt
" oder in anderer Weise zerkleinert . 2 2 2 frei
94 Algarobilla, Bablah, Dividivi, Ecker- Eckerdoppern
.) VR) K :::;
M Srwap. Le genannte Äzztgth:
Gerbstoffe, auch gemahlen; Katechu, frei
braunes und gelbes (Gambir), roh andere:
oder gereinigt; Kno. . . 3 3 2 | H ;
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