18 Einleitung.
beziehende wirtschaftliche Tätigkeit einer Perfon“, also ausschließlich die Tätigkeit des
privaten Wirtschafters. Die Forstpolitik, die eine Tätigkeit des Staates zum Gegenstand
hat, kann demgemäß nach ihm auch keinen Platz in unserer Wissenschaft beanspruchen,
sie gehört vielmehr nach Wa pp e s zum „Kreis der Staatswissenschaften“. ~ Nach
K atz er zählt die Forstpolitik zu den sogenannten forstlichen Hilfswissenschaften, „welche
zwar zu dem Gegenstande der Fachwissenschaften in naher Beziehung stehen, ohne indessen
zur Forsstwissenschaft selbst zu gehören“.
Schon sehr früh ließen sich aber auch Stimmen vernehmen, die zwischen den Anhängern
und Gegnern der Forstpolitik eine vermittelnde Stellung einnahmen, die zwar eine
Aufnahme der wirtschaftspolitischen Betrachtung der Forstwirtschaft in unsere Wissenschaft
für unbedingt notwendig erachteten, ihre Einordnung in Gestalt einer normativen Disziplin
aber nicht gelten ließen, sondern sie in einer anderen Form und an einer anderen Stelle
in unsere Wissenschaft einfügen wollten. Der Erste, der das Problem von dieser Seite
aus anfaßte und damit seiner wahren Lösung sehr nahekam, war Th e od or H ar t i g. Er
stelle die „Politik der Forstwirtschaft“ nicht als normativen Teil neben die Forstwirt-
schaftslehre, sondern in die Reihe seiner ,„forstlich angewandten Hilfswissenschaften“. Er
faßt sie also nicht als einen Teil der Lehre, sondern schon ganz richtig als eine notwendige
Voruntersuchung der Lehre auf. ~ Eine ähnliche Stellung räumt Be r nh ar d t seiner
sogenannten „Staatsforstwirtschaftslehre“ ein, wenn er sie seiner „Allgemeinen Forst-
wirtschaftslehre“ zuordnet. – Wie Th. H artig sieht auch Wiese seine „Staatsforst-
wirtschaftliche Forstkunde“ als eine „angewandte Hilfswissenschaft“ der „eigentlichen Forst-
wirtschaftslehre“ an. ~ Einen ähnlichen Gedankengang verfolgt Borg g r e v e, wenn
er die „Beziehungen zwischen Wald und menschlicher Gesellschaft“ er meint natürlich
die Beziehungen zwischen Forstwirtschaft und menschlicher Gesellschaft , seine sogenannte
„forstliche Betriebslehre“, als deren erster Teil er die sogenannte Forstpolitik bezeichnet,
seiner sogenannten „Forstlichen Produktionslehre“ gewissermaßen als eine notwendige
Voruntersuchung vorausschickt. Er geht indes zu weit, wenn er von dieser Voruntersuchung
eine Präzisierung der Ziele unseres Handelns fordert. Die theoretische Erfassung der
Beziehungen zwischen Forstwirtschaft und Gesellschaft ist nicht imstande, Ziele zu fixieren,
sie ist vielmehr nichts weiter, als eine „Grundwissenschaft“ im Sinne Borggreves
und kann als solche nur etwas aussagen über die Art der Realisierung schon fixierter Ziele.
Diesen von Th. Hartig, Bernhardt, Wiese und Bor ggreve mehr
oder weniger klar vorgezeichneten Weg müssen wir zu Ende gehen, wenn wir das Problem
der systematischen Einrangierung der wirtsschaftspolitischen Voraussetzungen unserer
Wissenschaft lösen wollen. Den Standpunkt der Wirtschaftspolitik dürfen wir uns bei der
Einordnung dieses Wisssensgefüges unter keinen Umständen zu eigen machen, denn damit
würden wir eine Zweiweltentheorie beglaubigen, die unsere Lehre aus zwei Teilen bestehen
läßt, die keinen gemeinsamen Ursprung haben. Eine derartige Nebeneinandersstellung kann
nie und nimmer zu einer einheitlichen Forstwirtschaftslehre führen, weil ihre beiden Teile
nicht in einem Gedanken zusammengebunden sind, wie es sich für eine Wissenschaft geziemt.
Von diesem Dualismus des Standpunktes müssen wir uns endgültig losreißen, denn unsere
Wissenscha ft muß aus e in em Gussse sein, muß aus einem einheitlichen Grund-
gedanken heraus entwickelt werden. Wenn wir aus unserem Wissen ein harmonisches
Gebäude, d. h. eine Wissenschaft im wahren echten Sinn dieses Wortes schaffen wollen,
dann müssen wir auch das hier in Frage stehende Wisssensgefüge, wie überhaupt alles
für uns in Betracht kommende Wissen von dem einen, uns eigentümlichen Fixpunkte