26 Ziele und Aufgaben.
davon ganz abgesehen ~ eine Rentabilitätsrechnung ist in der Forstwirtschaft schon deshalb
nicht möglich, weil der absolute Wert des forstwirtschaftlichen Anlagekapitals wegen
der in der Forstwirtschaft notwendigen, überaus langen Produktionsdauer nicht fest-
zustellen ist.
Die Bod enreinertragslehr e sieht nur den Boden als Anlagekapital an, den
Holzvorrat betrachtet sie als umlaufendes Kapital. Von dem Boden fordert sie eine
bestimmte Verzinsung und stellt die Betrachtung des einzelnen Bestandes in den Vorder-
grund, dessen Hiebsreife sie nach der Kulmination des Bodenerwartungswertes bestimmen
will. Sie schreibt die Rechnung mit einem im vorhinein angenommenen Zinsfuße vor.
„Sie ist hierzu genötigt, weil sie sonst in der Bodenwertsformel die Aufgabe, aus einer
Gleichung zwei Unbekannte zu bestimmen, zu lösen hätte, was bekanntlich unmöglich ist.
Mit der Annahme des Zinsfußes ist natürlich auch die Rentabilität des gegebenen Falles
bestimmt. Abgesehen davon, daß ich diese Stabilisierung der Rentabilität
für unbegründet ansehe, weil in der Forstwirtschaft wie in jeder anderen der Ertrag und
damit auch die Verzinsun g des Kapitals von Handelskonjunkturen abhängt, also
veränderlich ist, macht diese Forderung die Bodenrentenlehre für Rentabilitätsberechnungen
völlig unbrauchbar. Wer den Zinsfuß diktiert, hat auch die Renta-
bilität bestimmt, weil der Zinsfuß der Maßstab der Renta-
bilität ist. . . Wollte die Bodenrentenlehre wirkliche Rentabilitätsrechnungen
anstellen, dann müßte sie vom g e g eb enen Bo d enwer te ausgehen und die höchste
Verzinsung dazu suchen, d. h. ihre Grundsätze, das Aufsuchen des höchsten Bodenwertes
mit gegebenem Zinsfuß verleugnen. Da sie das aber nicht tut, ist ihre
Methode der Bestimmung der finanziellen Umtriebszeit auch keine Methode der
Rentabilitätskalkulation; sie diktiert die Rentabilität für einen zu suchenden Bodenwert
und diktiert die Verzinsung des Produktionsaufwandes im Gegensatz zu dem Grundsatze
der Rentabilitätsrechnung, die höchste Verzinsung für das gegebene Kapital erst zu suchen!)."“
Auch in der Voraus b e stimm ung der Preise auf eine entfernte
Zukunft, deren die Bodenrentenlehre für den Zweck der Ermittlung der finanziellen
Umtriebszeit bedarf, liegt eine unüberwindliche Schwierigkeit. Der Versuch, diese
Schwierigkeit durch Konstruktion von „Preiskurven“ zu überwinden, ist deshalb verfehlt,
weil für die Zulässigkeit eines Rückschlusses von den Verhältnissen der Vergangenheit auf
die Preisgestaltung der Zukunft und für die Annahme einer dauernden Gesetzmäßigkeit
in der Bewegung der Preise der innere Grund fehlt.
Einige der heute noch existierenden Bodenreinerträgler stützen deshalb ihre „Wert-
bestimmung“ auch auf die „Erträge und Kosten der Gegenwart“ und geben auch zu, daß
diese Wertbestimmung ,ausschließlieh, zu Werten der Gegenwart“ führe. Wenn sie
konsequent wären, dann müßten sie also auch zugeben, daß diese mit Erträgen und Kosten
der Gegenwart operierende Wertbestimmung für ihre Zwecke vollkommen unbrauchbar ist.
Sie sind aber nicht so konsequent, sondern versuchen durch den neckischsten salto mortale,
der dem Verfasser je in einer sogenannten „Wissenschaft“ zu Gesicht kam, diese Wert-
bestimmung für ihre Zwecke doch brauchbar zu stempeln. „Die Wertbestimmung fußt
auf den Erträgen und Kosten der Ge g en w art. Sie führt daher ausschließlich zu
Werten der Gegenwart“ so sagen sie zunächst. Aber dann schließen sie weiter – man
1) A. Schi ff el, „über Umtriebszeit und Hiebssatzermittlung“, Österreichische Vierteljahres-
schrift für Forstwesen, 1910, S. 5 f.