Full text: Forstwirtschafts-Politik

60 Natürliche Bedingtheit. 
denn auch die Eisenbahnen der deutschen Länder mit Wirkung vom 1. April 1920 ab 
auf das Reich übernommen. ~ Durch die Ver or d nung vom 12. Februar 
1924 über die Schaffung eines Unternehmens „Deutsche Reichs - 
b a h n“ wurde Betrieb und Verwaltung der Reichseisenbahnen diesem neuen ,selbständigen, 
eine juristische Person darstellenden wirtschaftlichen Unternehmen“ übertragen, und am 
11. Oktober 1924 sind die Reichsbahnen auf Grund des Reichs b a h ng e s e ß e s v o m 
3 0. August 1 9 24 auf eine Betriebs-Aktiengesellschaft, die „Deut sch e Reichs- 
bahngesellsch af t“, übergegangen!). 
1) Näheres hierüber weiter unten unter „Träger der Forstwirtschaftspolitik“, S. 166.
	        
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