Full text : Finanzwissenschaft

A. I. Abschnitt. Begriff der Steuer. 5
einkommens, welcher zur Deckung des Staatsbedarfs in Anspruch
genommen wird. Und da im Interesse eines geordneten Staatshaushaltes
 die Festsetzung dieses Einkommens nicht der Willkür
des einzelnen überlassen werden kann, obwohl dies, wie auch die
Geschichte lehrt, mit dem Begriffe der Steuer nicht im Widerspruch
 wäre, so wird die Steuer zu einer öffentlich-rechtlichen Tatsache,
 zu einem Ööffentlich-rechtlichen Begriff. Dementsprechend
ist die Steuer die größtenteils in Geld erfüllte Leistung der Staatsangehörigen
 oder Staatszugehörigen, welche der allgemeinen Deckung
des Staatsbedarfes zu dienen hat. Immer soll aber vor Augen gehalten
 werden, daß die Steuer ein Produkt der Einkommensverteilung
 ist und mit dem System der Einkommensverteilung sich
ändert. Da bei dem gegenwärtigen System der Einkommensverteilung
 das Nationaleinkommen vor allem den Privatwirtschaften
zugewiesen wird, so ist die Steuer dem Privateinkommen zu entnehmen.
 Würde dagegen im sozialistischen Staate das Nationaleinkommen
 dem Staate zugewiesen werden, so würde nicht der dem
Staate zu gewährende Teil demselben entnommen werden wie jetzt,
sondern umgekehrt, das Privateinkommen würde auf Grund staatlicher
 Verfügung zugeteilt und konstituiert werden.
3. Charakterisierung der Steuer. Die wesentlichen
Charaktermerkmale der Steuer sind:
a) Die Steuer ist das Produkt der gegenwärtigen Wirtschaftsperiode
 und erscheint als abgeleitetes, nicht originäres Einkommen;
 sie wird aus den Privatwirtschaften geschöpft und zwar
nicht auf privatwirtschaftlicher Basis, also nicht auf Grund des
Prinzipes der Leistung und Gegenleistung, sondern ohne Gegenleistung;
 trotzdem halten wir es nicht für notwendig, in der Begriffsbestimmung
 dieses Moment aufzunehmen, denn sobald die
Steuer nicht ein dem Privateinkommen entnommener Güterteil
wäre, sondern mit einer Gegenleistung verbunden wäre, würde die
Steuer ja überhaupt nicht dem Einkommen eines anderen entstammen,
 da hätte der Staat selbst wirklich dieses Einkommen
durch seine Leistung, seine Tätigkeit geschaffen; er hätte damit
das nationale Einkommen vermehrt und würde über originäres Einkommen
 verfügen. Die Steuer ist ein Produkt der Einkommensverteilung,
 losgelöst von auf staatlichen Beziehungen basierenden
Produktionsverhältnissen. Daß mittels zweckmäßiger Verwendung
der Steuern das Einkommen der einzelnen und des Ganzen direkt
oder indirekt vermehrt wird, was man die Reproduktion der Steuer
nennen kann, das macht die Steuer noch nicht zu einer auf Gegenleistung
 beruhenden Leistung, denn der Rechtsgrund der Leistung

207
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.