Berufsverbände des Holzhandels und der Holzindustrie. 75
Arbeilgeber-Verbände.
Wie es noch keine besonderen Verbände für Forstarbeiter gibt, so existieren vor-
läufig auch noch keine rein forstwirtschaftlichen Arbeitgeber-Verbände. Die Forstarbeiter
haben sich zusammen mit den übrigen Kategorien der „Landarbeiter“ im weitesten Sinne
dieses Wortes organisiert; und so kleb en auch die forstwirtschaftlichen
Arbeitgeber heute noch mehr oder weniger an den Arbeit-
ge bern der Landwirtsc< aft, mit denen zusammen sie sogenannte „l an d -
und forstwirtsch aftlihe Arbeitgeber-Vereinigungen“ gebildet
haben, die im „Reichs verb and der deutschen land- und forstwirt-
sch af tlichen Arbeitgeber- Vereinigung en“ zusammengeschlossen sind.
Berufsverbände des Holzhandels und der Holzindustrie.
Der Aufbau der Berufsverbände des Holzhandels und der Holzindustrie ist zwar,
verglichen mit dem der forstwirtschaftlichen Organisationen, insofern einfacher, als in ihm
zwei Klassen von Verbänden, die der wissenschaftlich - techniscchen und der Angestellten-
und Beamtenverbände, wegfallen oder hier vernachlässigt werden können. In anderer
Hinsicht ist er aber wieder weit verwickelter und vielgestaltiger als der Aufbau der forst-
wirtschaftlichen Verbände, denn Holzhandel und Holzindustrie stellen in ihrer gegen-
seitigen Verquickung miteinander ein viel komplizierteres wirtschaftliches Gebilde dar als
die forstwirtschaftliche Urproduktion. Sie hängen in Wirklichkeit oft so eng miteinander
zusammen, daß sie sich auch in der wissenschaftlichen Darstellung nur schwer voneinander
trennen lassen. So ist der Holzhandel nicht immer reinlich geschieden von der holz-
bearbeitenden Industrie. Aus dem Holzadreßbuch 1921, Band 1, ergibt sich, daß von
den von ihm erfaßten 16 279 Firmen der Säge-Industrie und des Holzhandels sich
7 029 Firmen als reine Sägewerksbetriebe,
6 490 Firmen als reine Holzhandelsbetriebe und
2 760 Firmen als Sägewerke und Holzhandlungen zugleich benennen,
d. h. der Holzhandel ist zu einem guten Teile mit dem Sägewerksbetriebe in einer Hand
vereinigt, und zwar befassen sich die Sägewerks-Holzhandlungen sowohl mit Rundholz-
(Rohholz)- Handel als auch mit Schnittwaren-Handel. – Das in diesen Zahlen zum
Ausdruck kommende Verhältnis der kombinierten Sägewerks - Holzhandlungen zu den
reinen Sägewerken einerseits und den reinen Holzhandlungen anderseits spiegelt die hohe
Bedeutung, welche den Sägewerks-Holzhandlungen in der deutschen Holzwirtschaft zukommt,
nicht einmal gehörig wieder. Welche Bedeutung diese in Wirklichkeit haben, das zeigt
viel deutlicher die Tatsache, daß die Organisationen des Holzhandels und der Holzindustrie
im wesentlichen nicht in solche der Holzindustrie einerseits und des Holzhandels anderseits
getrennt sind, sondern sich gliedern in:
Verbände der Säge-Industrie und des Holzhandels und
Verbände der holzverarbeitenden Industrie.
Wohl verstanden im wesentlichen, denn es gibt auch Organisationen des reinen Holz-
handels. Sie spielen aber in dem großen Aufbau der Organisationen des Holzhandels
und der Holzindustrie nur eine untergeordnete Rolle. Noch viel geringer an Bedeutung