Unternehmungsformen. 79
Die Ges ellschafts-Unterne h mung.
Hier muß man wieder untersscheiden:
die Aktiengesellschaft,
die Gesellschaft m. b. H. und
die Genosssenschaft.
Bei der Gesellschafts unt erne h mung, vor allem bei der Aktien-
g e ell \ch a f t, „tritt eine Spaltung in Geldgeber und Unternehmungsleiter ein“. Die
eigentlichen Unternehmerfunktionen werden von der Gessamtheit der Kapitalbesitzer „auf
angestellte Direktoren übertragen, die durch Beteiligung am Gewinn an der günstigen
Entwicklung des Unternehmens interessiert sind“.
Auch die Gesellschafter der Ges e l l \< a f t m. b. H. sind „lediglich Geldgeber“.
Nur einer oder mehrere von ihnen werden „mit der verantwortlichen Leitung des Unter-
nehmens betraut“.
Die Genossen ch aften sind „entweder als Zusammenschlüsse einzelner Gewerbe-
treibender zu gemeinsamem Ein- und Verkauf oder auch zur Produktion Hilfsorgane der
kleineren und schwächeren Unternehmungen . . . oder aber selbständige Unternehmungen,
deren Kapital in kleinen Beträgen von der großen Zahl der Genossen aufgebracht wird,
deren Leitung aber wie bei den übrigen Genossenschaftsunternehmungen in den Händen von
Angestellten ruht“.
Die öffentlichen Unternehmungen.
Bei ihnen ,ist der Staat, die Gemeinde oder ein Selbstverwaltungskörper Besitzer
und Geldgeber, während die Leitung in den Händen von beamteten Direktoren ruht“.
Das wirtschaftliche Interesse als leitende Kraft tritt zurück. „Darin liegt ihre Hauptschwäche
und nicht lediglich in der bürokratischen Gestaltung des Geschäftsbetriebes, die in gewissem
Umfang in keinem Großbetriebe ganz zu vermeiden ist.“
Bei allen Unternehmern zeigt sich das Bestreben, „durch Aufrichtung eines Monopols“
den Markt zu beherrschen. Dies kann auf zwei Arten geschehen:
„Durch die Verschmelzung verschiedenartiger Unternehmungen zu einer größeren Wirt-
schaftseinheit“ (T r u st) und
„durch Zusammenschluß gleichartiger Unternehmungen zu einer Gemeinschaft“
(Kartell, Syndikat).
Das Zusammenschweißen verschiedener Unternehmungen zu einer größeren Wirtschafts-
einheit vollzieht sich in der Hauptsache in vier verschied enen Formen :
der Betriebs vereinigung (Kombination);
der Anlehnung (Filiation);
der Besitz gemeinschaft (Beteiligung) und
der Besit vereinigung (Fu ion).
„Bei der Betriebs v er e ini g un g werden entweder Betriebe verschiedener
PVroduktionsstufen (vertikale Kombination oder Integration)
oder aber verschiedenariige Betriebe der g leichen Pro duktionsstufe (hori-
zontale Kombination, Differentiation) zu einem größeren Unternehmen
verschmolzen.“ Eine v ert ik al e Kombination ist es beispielsweise, wenn sich ein Forst-