Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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wurde doch zunächst in der Gemeinde das pädagogische Moment nicht 
unberücksichtigt gelassen, sondern nur derjenige unterstützt, der es 
verdiente. Dies ging in dem späteren Mittelalter mehr und mehr ver- 
loren. Die römische Kirche stellte das Almosengeben immer mehr als 
Pflicht an sich hin, unbekümmert um die Wirkung. Armut wurde als 
ein Gott wohlgefälliger Zustand angesehen und mit einem gewissen 
Glorienschein umgeben. Das Almosennehmen und das von Almosen 
Leben hatte nichts Herabwürdigendes für sie. Je mehr die Kirche an 
Reichtum gewann, um so mehr suchte sie ihren Anhang und Kinfluss 
durch ausgedehnte Spenden zu erhöhen, so dass die Zahl derjenigen 
fortdauernd stieg, die sich von der Kirche unterhalten liessen; und 
das Bettel- und Vagabundenwesen ist durch dieses planlose Spenden 
der Kirche in ausserordentlicher Weise gesteigert und verallgemeinert 
worden, so dass es sich schliesslich zu einer unerträglichen Last und Ge- 
fahr herausbildete. Reichten die eigenen Mittel der Kirche nicht aus, so 
durfte nach dem Beschlusse des Concilium Turonense 567 auf die Ge- 
meindemitglieder ein Zwang zu ergänzenden Spenden ausgeübt werden. 
Neben der Kirche hat schon sehr früh die Staatsgewalt ergänzend Eingreifen deı 
einzugreifen begonnen, weil namentlich in der damals oft vorkommen- Staatsgewalt, 
den Hungersnot die zunächst noch wenig entwickelten Mittel der Kirche 
nicht ausreichten, um in solchen Fällen volle Hilfe zu gewähren. Karl 
der Grosse hat in seinen Kapitularien von 806, die dann 850 ergänzt 
wurden, die Unterstützung der Armen den Gemeindemitgliedern wie 
den Grundherren zur Pflicht gemacht. Er hielt die Kirche an, den 
Zehnten hauptsächlich für Wohlthätigkeitszwecke zu verwenden, und 
ausserdem erliess er ein strenges Bettelverbot. Auch das Almosengeben 
an arbeitsfähige Arme wurde verboten. Diese Bettelverbote finden 
sich dann in der zweiten Hälfte des Mittelalters in allen in Betracht 
kommenden Staaten mit zunehmender Strenge. Besonders scharf wurde 
damit in den skandinavischen Reichen vorgegangen, wo bei der Armut 
des Landes jeder Müssiggang doppelt schädlich war. In dem 15. Jahr- 
hundert finden wir in den Städten Anfänge einer selbständigen komu- 
nalen Armenpflege. Besonders wurden häufig städtische Hospitäler 
gegründet, In Frankfurt a. M. wurden 1437 von dem Magistrat Armen- 
pfleger angestellt, ähnlich in Köln, Amsterdam und einigen anderen 
Städten. In der Hauptsache aber richtete sich die Thätigkeit der 
Gemeinden auf Massregeln gegen das Bettelunwesen, auf die Ausweisung 
der Bettler und eventuell ihre Bestrafung. 
Eine Aenderung der ganzen Anschauungen wurde erst durch die 
Reformation herbeigeführt und Luther selbst hat wesentlich dazu 
beigetragen, die Auffassung über die Ziele der Armenpflege zu modi- 
fizieren. In einer Schrift an den Adel deutscher Nation bezeichnet er 
„Als der grössten Nöten eine, dass alle Bettelei abgethan würde in der 
ganzen Christenheit“. Jede Stadt müsse ihre Armen selbst versorgen, 
fremde Bettler dagegen ausweisen. Er erkennt die grosse Gefahr, die 
in einer kritiklosen, zu humanen Unterstützung der Armen liegt und 
verlangt geregelte systematische Armenpflege auf Grund einer eingehen- 
den Prüfung der Verhältnisse. Den Nachdruck legt er auf die Be- 
rücksichtigung der Wirkung des Gebens: „Es ist genug, dass ziemlich 
die Armen versorgt seien, dabei sie nit Hungers sterben oder erfrieren. 
Es fügt sich nit. dass Einer auf des Anderen Arbeit müssig gehe. Es ist 
Luther.
	        
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