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wurde doch zunächst in der Gemeinde das pädagogische Moment nicht
unberücksichtigt gelassen, sondern nur derjenige unterstützt, der es
verdiente. Dies ging in dem späteren Mittelalter mehr und mehr ver-
loren. Die römische Kirche stellte das Almosengeben immer mehr als
Pflicht an sich hin, unbekümmert um die Wirkung. Armut wurde als
ein Gott wohlgefälliger Zustand angesehen und mit einem gewissen
Glorienschein umgeben. Das Almosennehmen und das von Almosen
Leben hatte nichts Herabwürdigendes für sie. Je mehr die Kirche an
Reichtum gewann, um so mehr suchte sie ihren Anhang und Kinfluss
durch ausgedehnte Spenden zu erhöhen, so dass die Zahl derjenigen
fortdauernd stieg, die sich von der Kirche unterhalten liessen; und
das Bettel- und Vagabundenwesen ist durch dieses planlose Spenden
der Kirche in ausserordentlicher Weise gesteigert und verallgemeinert
worden, so dass es sich schliesslich zu einer unerträglichen Last und Ge-
fahr herausbildete. Reichten die eigenen Mittel der Kirche nicht aus, so
durfte nach dem Beschlusse des Concilium Turonense 567 auf die Ge-
meindemitglieder ein Zwang zu ergänzenden Spenden ausgeübt werden.
Neben der Kirche hat schon sehr früh die Staatsgewalt ergänzend Eingreifen deı
einzugreifen begonnen, weil namentlich in der damals oft vorkommen- Staatsgewalt,
den Hungersnot die zunächst noch wenig entwickelten Mittel der Kirche
nicht ausreichten, um in solchen Fällen volle Hilfe zu gewähren. Karl
der Grosse hat in seinen Kapitularien von 806, die dann 850 ergänzt
wurden, die Unterstützung der Armen den Gemeindemitgliedern wie
den Grundherren zur Pflicht gemacht. Er hielt die Kirche an, den
Zehnten hauptsächlich für Wohlthätigkeitszwecke zu verwenden, und
ausserdem erliess er ein strenges Bettelverbot. Auch das Almosengeben
an arbeitsfähige Arme wurde verboten. Diese Bettelverbote finden
sich dann in der zweiten Hälfte des Mittelalters in allen in Betracht
kommenden Staaten mit zunehmender Strenge. Besonders scharf wurde
damit in den skandinavischen Reichen vorgegangen, wo bei der Armut
des Landes jeder Müssiggang doppelt schädlich war. In dem 15. Jahr-
hundert finden wir in den Städten Anfänge einer selbständigen komu-
nalen Armenpflege. Besonders wurden häufig städtische Hospitäler
gegründet, In Frankfurt a. M. wurden 1437 von dem Magistrat Armen-
pfleger angestellt, ähnlich in Köln, Amsterdam und einigen anderen
Städten. In der Hauptsache aber richtete sich die Thätigkeit der
Gemeinden auf Massregeln gegen das Bettelunwesen, auf die Ausweisung
der Bettler und eventuell ihre Bestrafung.
Eine Aenderung der ganzen Anschauungen wurde erst durch die
Reformation herbeigeführt und Luther selbst hat wesentlich dazu
beigetragen, die Auffassung über die Ziele der Armenpflege zu modi-
fizieren. In einer Schrift an den Adel deutscher Nation bezeichnet er
„Als der grössten Nöten eine, dass alle Bettelei abgethan würde in der
ganzen Christenheit“. Jede Stadt müsse ihre Armen selbst versorgen,
fremde Bettler dagegen ausweisen. Er erkennt die grosse Gefahr, die
in einer kritiklosen, zu humanen Unterstützung der Armen liegt und
verlangt geregelte systematische Armenpflege auf Grund einer eingehen-
den Prüfung der Verhältnisse. Den Nachdruck legt er auf die Be-
rücksichtigung der Wirkung des Gebens: „Es ist genug, dass ziemlich
die Armen versorgt seien, dabei sie nit Hungers sterben oder erfrieren.
Es fügt sich nit. dass Einer auf des Anderen Arbeit müssig gehe. Es ist
Luther.