Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

City bestätigt wurde. Besoldete Vorstandsmitglieder sind nur der 
Präsident und der Sekretär; der Kassierer (der 500 Dollar Jahres- 
entschädigung bezieht) und die Vizepräsidenten verwalten ihre 
Posten ehrenamtlich. Sie sind durchweg besoldete Vorstands- 
mitglieder angeschlossener Verbände. Soweit auf dem Bureau der 
Federation Bureaupersonal erforderlich ist, wird es vom Präsi- 
denten angestellt. 
Die Einnahmen der Federation bestehen aus Beiträgen der an- 
geschlossenen Verbände nach der Mitgliederzahl. Die Zentral- 
verbände zahlen im Monat 1 Cent, die selbständigen Lokalverbände 
25 Cent pro Mitglied. Die letzteren haben ausserdem 25 Prozent 
der Eintrittsgelder bei Aufnahme von Mitgliedern, mindestens aber 
1 Dollar für jede Aufnahme an die Federation abzuführen. Jedes 
angeschlossene Orts- oder Landeskartell hat an die Federation 
einen Jahresbeitrag von 10 Dollar zu entrichten. 
Wenn eine angeschlossene Gewerkschaft durch einen Kampf in 
finanzielle Not gerät, kann der Vorstand einen obligatorischen 
Extrabeitrag von 1 Cent pro Monat und Mitglied für alle an- 
geschlossenen Verbände ausschreiben, aber nur bis zur Höchst- 
dauer von zehn Wochen innerhalb eines Jahres. 
Der höhere Beitrag der direkt angeschlossenen Lokalverbände 
erklärt sich daraus, dass ihnen gegenüber die Federation ähnliche 
finanzielle Verpflichtungen hat, wie die Zentralverbände gegenüber 
ihren Local unions. Im Falle eines Streiks zahlt die Federation an 
die beteiligten Mitglieder der direkt angeschlossenen Lokalverbände 
eine Unterstützung von wöchentlich 7 Dollar bis zu einer Dauer von 
sechs Wochen, die durch Vorstandsbeschluss verlängert werden 
kann. Voraussetzung für die Unterstützungsgewährung ist aber, 
dass der betreffende Lokalverband mindestens 75 Cent Monats- 
beitrag von seinen Mitgliedern erhebt und mindestens 5 Cent pro 
Mitglied und Monat in einen eigenen Streikfonds zurückgelegt hat. 
Beschliessendes Organ der Federation ist der jährlich im Oktober 
stattfindende Kongress. Die Vertretung auf dem Kongress ist so 
geregelt, dass die angeschlossenen Zentralverbände mit weniger 
als 4000 Mitgliedern 1, mit 4000 Mitgliedern 2, mit 8000 Mitgliedern 3, 
mit 16 000 Mitgliedern 4, mit 32 000 Mitgliedern 5 usw. Delegierte 
entsenden können: Alle sonst der A.F.o.L.angeschlossenen Körper- 
schaften, die Industriekartelle, Landeskartelle, Ortskartelle, wie 
auch die direkt angeschlossenen Lokalverbände haben das Recht 
auf je einen Delegierten. Bei voller Ausnutzung des Delegations- 
rechtes müsste der Kongress einen sehr grossen Umfang ‚haben 
(zurzeit allein 850 Ortskartelle, 436 direkt angeschlossene Lokal- 
verbände!). Da aber jede Organisation die Kosten der Delegation 
selbst zu tragen hat, wird das Beschickungsrecht nur zum Teil in 
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