City bestätigt wurde. Besoldete Vorstandsmitglieder sind nur der
Präsident und der Sekretär; der Kassierer (der 500 Dollar Jahres-
entschädigung bezieht) und die Vizepräsidenten verwalten ihre
Posten ehrenamtlich. Sie sind durchweg besoldete Vorstands-
mitglieder angeschlossener Verbände. Soweit auf dem Bureau der
Federation Bureaupersonal erforderlich ist, wird es vom Präsi-
denten angestellt.
Die Einnahmen der Federation bestehen aus Beiträgen der an-
geschlossenen Verbände nach der Mitgliederzahl. Die Zentral-
verbände zahlen im Monat 1 Cent, die selbständigen Lokalverbände
25 Cent pro Mitglied. Die letzteren haben ausserdem 25 Prozent
der Eintrittsgelder bei Aufnahme von Mitgliedern, mindestens aber
1 Dollar für jede Aufnahme an die Federation abzuführen. Jedes
angeschlossene Orts- oder Landeskartell hat an die Federation
einen Jahresbeitrag von 10 Dollar zu entrichten.
Wenn eine angeschlossene Gewerkschaft durch einen Kampf in
finanzielle Not gerät, kann der Vorstand einen obligatorischen
Extrabeitrag von 1 Cent pro Monat und Mitglied für alle an-
geschlossenen Verbände ausschreiben, aber nur bis zur Höchst-
dauer von zehn Wochen innerhalb eines Jahres.
Der höhere Beitrag der direkt angeschlossenen Lokalverbände
erklärt sich daraus, dass ihnen gegenüber die Federation ähnliche
finanzielle Verpflichtungen hat, wie die Zentralverbände gegenüber
ihren Local unions. Im Falle eines Streiks zahlt die Federation an
die beteiligten Mitglieder der direkt angeschlossenen Lokalverbände
eine Unterstützung von wöchentlich 7 Dollar bis zu einer Dauer von
sechs Wochen, die durch Vorstandsbeschluss verlängert werden
kann. Voraussetzung für die Unterstützungsgewährung ist aber,
dass der betreffende Lokalverband mindestens 75 Cent Monats-
beitrag von seinen Mitgliedern erhebt und mindestens 5 Cent pro
Mitglied und Monat in einen eigenen Streikfonds zurückgelegt hat.
Beschliessendes Organ der Federation ist der jährlich im Oktober
stattfindende Kongress. Die Vertretung auf dem Kongress ist so
geregelt, dass die angeschlossenen Zentralverbände mit weniger
als 4000 Mitgliedern 1, mit 4000 Mitgliedern 2, mit 8000 Mitgliedern 3,
mit 16 000 Mitgliedern 4, mit 32 000 Mitgliedern 5 usw. Delegierte
entsenden können: Alle sonst der A.F.o.L.angeschlossenen Körper-
schaften, die Industriekartelle, Landeskartelle, Ortskartelle, wie
auch die direkt angeschlossenen Lokalverbände haben das Recht
auf je einen Delegierten. Bei voller Ausnutzung des Delegations-
rechtes müsste der Kongress einen sehr grossen Umfang ‚haben
(zurzeit allein 850 Ortskartelle, 436 direkt angeschlossene Lokal-
verbände!). Da aber jede Organisation die Kosten der Delegation
selbst zu tragen hat, wird das Beschickungsrecht nur zum Teil in
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