Anspruch genommen. So waren auf dem Kongress 1925 in Atlantic
City vertreten:
96 Zentralverbände. . . mit 279 Delegierten und 28 392 Stimmen
4 Industriekartelle . .. ,„ 4 5 „ 4 a
25 Landeskartelle::: ...„ 25 ® ” 25 ”
57 Ortskartele 21. 2 0757 57 x
21 direktangeschlossene
Lokalverbände ...:. „21 , nn 2 %
Zusammen 386 Delegierte und 28520 Stimmen
In der Regel wird auf dem Kongress durch Handaufheben ab-
gestimmt; auf Antrag von einem Zehntel der Delegierten muss
namentlich abgestimmt werden, wobei auf je 100 Mitglieder eine
Stimme entfällt.
Der Zweck des Bundes wird im Statut wie folgt umschrieben:
1. Die Ermutigung und Gründung von lokalen Berufs- und Arbeiter-
vereinen und der engere Zusammenschluss solcher Vereinigungen in
jeder Stadt und die weitere Verbindung solcher Körperschaften zu
Landes- oder Bezirksorganisationen, um eine Gesetzgebung im Inter-
esse der arbeitenden Massen zu sichern;
2. die Gründung von nationalen und internationalen Gewerkschaften auf
der Grundlage ausschliesslicher Anerkennung der Autonomie jedes
Gewerbes sowie die Förderung und Begünstigung solcher Körper-
schaften;
+ die Gründung von Abteilungen, zusammengesetzt aus nationalen oder
internationalen Verbänden der gleichen Industrie, die dem amerikanischen
Arbeiterbund angeschlossen sind; diese Abteilungen sollen gemäss den
Beschlüssen des amerikanischen Arbeiterbundes geleitet werden;
die gegenseitige Hilfe und Unterstützung aller nationalen und inter-
nationalen Gewerkschaften zur Hilfe und Ermunterung des Verkaufs der
Waren mit Gewerkschaftsstempeln und zur Sicherung der Gesetzgebung
im Interesse des arbeitenden Volkes und zur Beeinflussung der öffent-
lichen Meinung durch friedvolle und gesetzliche Methoden zugunsten
der organisierten Arbeiter;
5. Hilfe und Ermutigung der Arbeiterpresse Amerikas.
Die Aufgabe der Federation ist, wie die aller gewerkschaftlichen
Landeszentralen, eine doppelte :‘ Sie muss die Organisierungsarbeit
der einzelnen Verbände fördern und ergänzen und versuchen, an
diejenigen Kreise heranzukommen, die von den einzelnen Verbänden
nicht erfasst werden. Zum anderen muss sie die öffentliche Ver-
fretung der allgemeinen Arbeiterinteressen, besonders auf dem
Gebiet der Sozialpolitik, wahrnehmen und dazu versuchen, die
Gesetzgebung weiterzutreiben.
Die erstgenannte Aufgabe ist bei der besonderen Natur der ameri-
kanischen Gewerkschaftsbewegung ganz besonders wichtig. Bei
den amerikanischen Arbeitern ist, wie in der Einleitung dargestellt,
der Gedanke der Klassensolidarität nicht so stark entwickelt wie
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