Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Anspruch genommen. So waren auf dem Kongress 1925 in Atlantic 
City vertreten: 
96 Zentralverbände. . . mit 279 Delegierten und 28 392 Stimmen 
4 Industriekartelle . .. ,„ 4 5 „ 4 a 
25 Landeskartelle::: ...„ 25 ® ” 25 ” 
57 Ortskartele 21. 2 0757 57 x 
21 direktangeschlossene 
Lokalverbände ...:. „21 , nn 2 % 
Zusammen 386 Delegierte und 28520 Stimmen 
In der Regel wird auf dem Kongress durch Handaufheben ab- 
gestimmt; auf Antrag von einem Zehntel der Delegierten muss 
namentlich abgestimmt werden, wobei auf je 100 Mitglieder eine 
Stimme entfällt. 
Der Zweck des Bundes wird im Statut wie folgt umschrieben: 
1. Die Ermutigung und Gründung von lokalen Berufs- und Arbeiter- 
vereinen und der engere Zusammenschluss solcher Vereinigungen in 
jeder Stadt und die weitere Verbindung solcher Körperschaften zu 
Landes- oder Bezirksorganisationen, um eine Gesetzgebung im Inter- 
esse der arbeitenden Massen zu sichern; 
2. die Gründung von nationalen und internationalen Gewerkschaften auf 
der Grundlage ausschliesslicher Anerkennung der Autonomie jedes 
Gewerbes sowie die Förderung und Begünstigung solcher Körper- 
schaften; 
+ die Gründung von Abteilungen, zusammengesetzt aus nationalen oder 
internationalen Verbänden der gleichen Industrie, die dem amerikanischen 
Arbeiterbund angeschlossen sind; diese Abteilungen sollen gemäss den 
Beschlüssen des amerikanischen Arbeiterbundes geleitet werden; 
die gegenseitige Hilfe und Unterstützung aller nationalen und inter- 
nationalen Gewerkschaften zur Hilfe und Ermunterung des Verkaufs der 
Waren mit Gewerkschaftsstempeln und zur Sicherung der Gesetzgebung 
im Interesse des arbeitenden Volkes und zur Beeinflussung der öffent- 
lichen Meinung durch friedvolle und gesetzliche Methoden zugunsten 
der organisierten Arbeiter; 
5. Hilfe und Ermutigung der Arbeiterpresse Amerikas. 
Die Aufgabe der Federation ist, wie die aller gewerkschaftlichen 
Landeszentralen, eine doppelte :‘ Sie muss die Organisierungsarbeit 
der einzelnen Verbände fördern und ergänzen und versuchen, an 
diejenigen Kreise heranzukommen, die von den einzelnen Verbänden 
nicht erfasst werden. Zum anderen muss sie die öffentliche Ver- 
fretung der allgemeinen Arbeiterinteressen, besonders auf dem 
Gebiet der Sozialpolitik, wahrnehmen und dazu versuchen, die 
Gesetzgebung weiterzutreiben. 
Die erstgenannte Aufgabe ist bei der besonderen Natur der ameri- 
kanischen Gewerkschaftsbewegung ganz besonders wichtig. Bei 
den amerikanischen Arbeitern ist, wie in der Einleitung dargestellt, 
der Gedanke der Klassensolidarität nicht so stark entwickelt wie 
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